Staatsanwaltschaft

Tommy Mørck soll für Syrien-Reise mindestens sechs Monate in Haft

Tommy Mørck soll für Syrien-Reise mindestens sechs Monate in Haft

Tommy Mørck soll für Syrien-Reise mindestens sechs Monate in Haft

cvt/Ritzau
Aarhus
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Tommy Mørck
Tommy Mørck am Strand von Apenrade Foto: Karin Riggelsen

Der aus der deutschen Minderheit stammende Tommy Mørck reiste nach Syrien, um gegen den sogenannten Islamischen Staat zu kämpfen. Jetzt ist er dafür in Aarhus angeklagt – und soll für sechs bis acht Monate in Haft, fordert die Staatsanwaltschaft. Mørck sieht das Recht auf seiner Seite.

Er hat die deutschen Schulen in Pattburg und Tingleff besucht und sein Abitur am Deutschen Gymnasium für Nordschleswig gemacht. 2016 beschloss der inzwischen in Aarhus lebende Tommy Mørck, nach Syrien zu fliegen, um die Revolution der Kurden vor Ort zu unterstützen. Eine Genehmigung der Behörden hat er für diese Reise nicht – und soll deshalb laut Staatsanwaltschaft nun für sechs bis acht Monate Haft ohne Bewährung verurteilt werden.

Der Nordschleswiger hatte Mørck nach seiner Rückkehr in Apenrade getroffen und ausführlich zu seinen Beweggründen und seinen Erlebnissen interviewt. Dass er gegen den sogenannten Islamischen Staat in den Kampf zog, bringe „keine mildernden Umstände“, so der leitende Staatsanwalt Jacob Balsgaard Nielsen am Dienstag vor Gericht in Aarhus.

 

Tommy Mørck
Tommy Mørck 2016/17, unterwegs in Rojava Foto: Privat

„Es war das Richtige“

Mørck selbst sagt, dass er das umstrittene Gesetz, das am 30. September 2016 in Kraft trat, nicht gekannt habe. Er war schon vorher in den nördlichen Irak gereist, gelangte im November 2016 nach Syrien. „Ich wusste wohl, dass es eine Grauzone war und vielleicht gegen irgendein Gesetz verstoßen würde, aber es war das Richtige“, so Mørck.

In der Wüste habe es keine Schilder gegeben und er habe nicht gewusst, ob er sich in einem der Gebiete befindet, in denen Dänemark seinen Staatsbürgern den Aufenthalt verboten hat. Kein Grund, ihn nicht zu bestrafen, sagt die Staatsanwaltschaft. „Dass es draußen im Sand keine Schilder mit Distriktgrenzen ausmachen konnte, schließt den Vorsatz nicht aus, wenn er sich dazu entschieden hat, sich an der Frontlinie aufzuhalten“, so Balsgaard Nielsen.

Mørcks Anwältin Amalie Starch sieht die Sache nicht so eindeutig gelagert. Der dänische polizeiliche Nachrichtendienst PET habe Probleme damit gehabt, die Ortschaften, in denen sich Mørck ihren Informationen nach aufhielt, richtig zu buchstabieren. Sowohl das Justizministerium als auch der militärische Nachrichtendienst FE wurden vom PET um Hilfe gebeten, Kartenmaterial und Grenzverläufe im nördlichen Syrien zu interpretieren. „Das ist viel zu unklar“, so Storch über die geografische Grundlage der Anklage.

 

Die Anwältin hat noch weitere Argumente für einen Freispruch ihres Mandanten. Zum Beispiel, dass das dänische Gesetz einen unverhältnismäßig großen Eingriff in das Recht der Bürger, sich frei zu bewegen, darstelle. Dieses Recht sei ihnen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und in einer Konvention der Vereinten Nationen zugesichert.

Mørck hat seine Wehrpflicht in der Königlichen Leibgarde geleistet und war politisch aktiv in der Partei die Alternative. Vor Gericht beantwortete er laut Nachrichtenagentur Ritzau alle Fragen bereitwillig und berichtete über sein Interesse an der Revolution, die er unterstützen wollte. Zuletzt bedankte er sich für „gute Ruhe und Ordnung“ während der Verhandlung.

Das Urteil wird für kommenden Montag, den 4. Juni erwartet.

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