Sozialpolitik

Personen mit Behinderungen werden in Schwimmhallen und Cafés abgewiesen

Personen mit Behinderungen werden in Schwimmhallen und Cafés abgewiesen

Personen mit Behinderungen werden in Schwimmhallen und Cafés abgewiesen

jt/ritzau
Kopenhagen
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Zwei Rollstuhlfahrer am Strand bei Kopenhagen. Foto: Scanpix

Viele Personen mit Behinderungen erleben, dass sie schlechter gestellt sind als andere. Ein Verbot gegen Diskriminierung kommt, doch das ist nicht genug, meint das Institut für Menschenrechte.

Eine neue Untersuchung des Unfall-Patientenvereins (Ulykkespatientforening) zeigt, dass Personen mit Behinderungen an öffentlichen Plätzen, wie Schwimmhallen oder Cafés abgewiesen werden. Vier Prozent der Befragten wurde der Eintritt in die Schwimmhalle oder in ein Café verwehrt, während jeder Zehnte sich in der Schule oder im Verein aussen vor gefühlt hat.

„Vier Prozent klingt vielleicht nicht nach viel. Doch bei 320.000 Mitgliedern sind vier Prozent 12.800 Personen, die eine solche Diskriminierung erlebt haben”, sagt der Vorsitzende des Unfall-Patientenvereins, Janus Tarp und ergänzt: “Das ist ein großes Problem. Täglich hören wir von Personen, die wegen ihrer Behinderung abgewiesen werden.”

Einer, der diese Diskriminierung am eigenen Leib erfahren musste, ist Stefan Jorlev, der nach einem Motorradunfall gelähmt wurde und im Rollstuhl sitzt. „Am schlimmsten war es einmal, als ich zu einer Konferenz im Gebäude der Börse in Kopenhagen musste. Die fand im ersten Stock statt und es gab keinen Fahrstuhl. Ich hätte nur teilnehmen können, wenn meine Kollegen mich getragen hätten – doch das wollte ich nicht”, sagt Jarlev, der dieses Erlebnis als sehr erniedrigend empfand.

Dänemark ist das einzige Land im Norden, das kein Verbot gegen die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen hat, was 2014 auch von den Vereinten Nationen kritisiert wurde.

Seitdem hat die Kinder- und Sozialministerin Mai Mercado (Konservative) dem Parlament Folketinget einen Gesetzesentwurf präsentiert, der ein Verbot der Diskriminierung sicherstellt. Laut  Nachrichtenagentur Ritzau wird erwartet, dass dieser Entwurf mit einer breiten Mehrheit verabschiedet wird.

„Es freut mich, dass das Folketing endlich eine Gleichberechtigung für Personen mit Behinderungen sicherstellen möchte. Diese Entscheidung war längst überfällig”, sagt die Leiterin für Gleichberechtigungen des Instituts für Menschenrechte, Maria Ventegodt Liisberg. „Doch dieses Verbot gegen Diskriminierung könnte rein symbolisch bleiben, wenn nicht eine generelle Verpflichtung zur Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse der Personen mit Behinderungen folgt”, so Liisberg.

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