Kritik an neuer Regel

Arbeitslosengeld erst nach sieben Jahren

Arbeitslosengeld erst nach sieben Jahren

Arbeitslosengeld erst nach sieben Jahren

ritzau/hee
Kopenhagen
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Foto: Scanpix

Künftig bekommen Bürger nur noch Arbeitslosengeld, wenn sie sich in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben davon in Dänemark oder einem EU-Land aufgehalten haben. Von den Arbeitslosenkassen kommt Kritik.

Die zwischen Regierungsparteien und Dänischer Volkspartei vereinbarten Steuererleichterungen werden durch Einschnitte beim Anrecht auf Arbeitslosen-Tagegelder gegenfinanziert. Künftig  bekommen Bürger nur die Unterstützung, wenn sie  sich innerhalb der vergangenen acht Jahre sieben Jahre rechtmäßig in Dänemark oder einem EU-Land aufgehalten haben.  

Der Vorsitzende der dänischen Arbeitslosenkassen, Torben Poulsen,  kritisiert, dass damit Personen, die beispielsweise für mehr als zwölf Monate in den USA oder in einem asiatischen Land arbeiten, ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn sie ihren Job nach der Rückkehr nach Dänemark „zu früh“ verlieren. 

Angehoben werden die Aufenthaltsanforderungen auch bei Gewährung  von Sozialhilfe, Ausbildungsbeihilfe und anderen Leistungen wie Flexlohnzuschuss.

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