U-Boot-Fall

Madsen will nicht freiwillig in U-Haft bleiben

Madsen will nicht freiwillig in U-Haft bleiben

Madsen will nicht freiwillig in U-Haft bleiben

Kopenhagen
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Peter Madsen (r.) Foto: Scanpix

Die Anwältin des unter Mordverdachts stehenden U-Boot-Bauers gab bekannt, dass ihr Mandat nicht von sich aus einer Fristverlängerung einwilligen wird. Eine Gerichtsverhandlung am Dienstag muss nun entscheiden.

Der unter Mordverdacht stehende U-Boot-Eigner Peter Madsen wird nicht von sich aus einwilligen, seine Untersuchungshaft zu verlängern. Das sagte seine Verteidigerin Betina Hald Engmark am Montag zur Zeitung Extra Bladet.

„Ich kann bekannt geben, dass es keine freiwillige Fristverlängerung geben wird“, so Engmark zu EB. Weitere Angaben wollte sie zunächst nicht machen.

Somit wird es am Dienstag, wenn die Frist der Untersuchungshaft abläuft, eine Verhandlung um deren Verlängerung geben, die vom Ankläger Jakob Buch-Jepsen um weitere vier Wochen gefordert wird.

Peter Madsen steht unter Verdacht, die schwedische Journalistin Kim Wall getötet, ihre Leiche verstümmelt und diese ins Meer geworfen zu haben, als die beiden mit dem selbstgebauten U-Boot Madsens, „UC3 Nautiulus“, unterwegs waren.

Er selbst erklärte vor Gericht, dass die Schwedin bei einem Unfall am 10. August ums Leben gekommen sei.

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