Kriminalität

Kinderporno-Fall: Polizei ermittelt gegen 300 weitere Jugendliche

Kinderporno-Fall: Polizei ermittelt gegen 300 weitere Jugendliche

Kinderporno-Fall: Polizei ermittelt gegen 300 weitere Jugendliche

dodo
Kopenhagen
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Foto: dpa (Symbolfoto)

Mehr als 1.000 Jugendliche in Dänemark werden seit Anfang des Jahres der Verbreitung von Kinderpornografie beschuldigt. Nun hat die Polizei 300 weitere ausfindig gemacht. Die abschreckende Wirkung durch die mediale Aufmerksamkeit sei nicht so groß wie erhofft, sagt Polizeikommissar Henrik Gunst.

Der Sexvideo-Fall, in dem die Polizei gegen mehr als 1.000 Jugendliche aus Dänemark ermittelt, weil diese ein Sexvideo von zwei 15-Jährigen über soziale Netzwerke verbreitet hatten, hat in den vergangenen Monaten für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Allerdings habe diese anscheinend immer noch nicht den gewünschten abschreckenden Effekt, sagt Polizeikommissar Henrik Gunst von der Polizei für Nordjütland. Denn er und seine Kollegen haben nun 300 weitere Jugendliche ausgemacht, denen die Verbreitung von pornografischen Inhalten vorgeworfen wird.

„Es werden kontinuierlich Jugendliche ausgemacht, die weiterhin sexuelles Material von Minderjährigen und Erwachsenen verbreiten, ohne deren Zustimmung zu haben“, so der Polizeikommissar zur Nachrichtenagentur Ritzau. Er habe gehofft, dass der große Fall, der unter dem Namen „Umbrella“ bekannt wurde, eine Abschreckung sei und das Teilen solcher Inhalte eindämme, doch es werden weiterhin Fälle gemeldet, so Gunst.

Jugendliche in ganz Dänemark sind davon betroffen. „Das Schlimmste daran ist, zu sehen, dass es sich um ganz normale Jugendliche handelt, die dann der Verbreitung von Kinderpornografie beschuldigt werden“, sagt Henrik Gunst.

Die Polizei machte den „Umbrella-Fall“ im Januar bekannt. Mehr als 1.000 Jugendliche werden in ihm der Verbreitung von Kinderpornografie beschuldigt. Bislang hat es neun Gerichtsfälle dazu gegeben, diese sollen als Grundlage für die anderen Fälle dienen. Achtmal verurteilten Stadtgerichte die Jugendlichen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung. Zwei der Fälle gingen sogar bis vor das Landesgericht, dieses sprach beide Jugendliche im Punkt der Verbreitung von Kinderpornografie frei, verurteilte sie allerdings zu Bußgeldern aufgrund eines Sittlichkeitsvergehens.

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