Illegale Hunderassen

Höchstgericht: Frigg und Marley werden eingeschläfert

Höchstgericht: Frigg und Marley werden eingeschläfert

Höchstgericht: Frigg und Marley werden eingeschläfert

dodo/Ritzau
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
American Staffordshire Terrier: Die dänische Polizei ist der Meinung, dass die beiden Hunde dieser Rasse angehören. Foto: dpa

Weil die Besitzer nicht nachweisen können, welcher Rasse die beiden 2014 beschlagnahmten Hunde angehören, bestätigte das Höchstgericht das Urteil, zu dem bereits das Östliche Landesgericht gekommen war. Sie wollen nun gegen die Reichspolizei klagen.

Diese 13 Hunderassen sind in Dänemark seit 2010 verboten:

  1. Pitbull Terrier
  2. Tosa
  3. American Staffordshire Terrier
  4. Fila Brasileiro
  5. Dogo Argentino
  6. American Bulldog
  7. Boerboel
  8. Kangal
  9. Zentralasiatischer Owtscharka
  10. Kaukasischer Owtscharka
  11. Sydrussisk ovtcharka
  12. Tornjak
  13. Šarplaninac

Frigg und Marley werden eingeschläfert. Zu diesem Urteil kam das Höchstgericht am Dienstag.

Die beiden Hunde wurden 2014 von der lokalen Polizei auf Fünen beschlagnahmt, weil vermutet wird, dass sie zu einer der 13 Hunderassen gehören, die seit 2010 in Dänemark verboten sind. Aus diesem Grund sollten die Tiere eingeschläfert werden.

Die beiden Besitzer der Hunde legten bei der Reichspolizei Beschwerde ein. Diese kam allerdings zu demselben Ergebnis wie die Polizei auf Fünen: Bei den Hunden handelt es sich um verbotene American Staffordshire Terrier oder eine Kreuzung daraus.

Urteil bestätigt

Der Fall landete vor Gericht, die beiden Hunde verbrachten die vergangenen drei Jahre in einem Zwinger, und die Besitzer wurden aufgefordert, nachzuweisen, welcher Rasse die Eltern der beiden Hunde angehören. Da die Besitzer dies nicht taten, bestätigte das Höchstgericht am Dienstag das Urteil, zu dem zuvor bereits das Östliche Landesgericht gekommen war: Das Handeln der Polizei war rechtens, und die Hunde werden eingeschläfert.

Die Hundebesitzer haben nun mit Unterstützung der Hundeorganisation „Fair Dog“ eine Klage gegen die Reichspolizei eingereicht, um die Entscheidung rückgängig zu machen. Sie sind nicht der Meinung, dass ihnen ausreichend Möglichkeiten gegeben wurden, um zu beweisen, dass ihre Hunde nicht zu den illegalen Rassen gehören.

 

 

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