Recht & Justiz

Gefängnisse haben Insassen 16 Jahre lang Entschädigung verwehrt

Gefängnisse haben Insassen 16 Jahre lang Entschädigung verwehrt

Gefängnisse haben Insassen 16 Jahre lang Entschädigung verwehrt

jt/ritzau
Kopenhagen
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Foto: dpa

Die Kriminalfürsorge räumt ein, dass man fehlerhaft viele Entschädigungsfälle abgewiesen habe. Diese müssen nun neu bearbeitet werden.

Kein Recht auf Entschädigung. So lautete das Urteil der Kriminalfürsorge an Gefängnisinsassen, die sich aufgrund von unberechtigten Sanktionen während ihrer Haftstrafe um eine Entschädigung bemüht hatten.

Nach einem aktuellen Gerichtsurteil des östlichen Landgerichtes räumt die Kriminalfürsorge nun ein, dass ihre Beurteilung in vielen Fällen fehlerhaft war. Anscheinend, so die Nachrichtenagentur Ritzau, sind Insassen 16 Jahre lang um ihre Entschädigungen betrogen worden.

Laut Gesetz haben Gefängnisinsassen ein Recht auf Entschädigung, wenn sie während ihrer Haftstrafe unverschuldet eine Sanktion, wie beispielsweise eine Visitation, Zellendurchsuchung oder gar Isolation, zugeteilt bekommen.

„Doch hier hat die Kriminalfürsorge das Gesetz so interpretiert, dass das Recht nur im Falle der Eigenregie des Personals giltund nicht, wenn das Personal beispielsweise eine Zellendurchsuchung zugeteilt bekommt“, sagt der Anwalt Tobias Stadarfeld Jensen und ergänzt: „Das war die Vorgehensweise der Kriminalfürsorge der vergangenen 16 Jahre. Sie haben dadurch mehrere Millionen Kronen in abgewiesenen Entschädigungen gespart.“

Er glaubt, dass viele frühere Insassen, die bisher abgewiesen wurden, ihre Fälle nun wieder aufrollen werden.

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Siegfried Matlok Senior-Korrespondent
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