Sozialbetrug

Behörden kontrollieren Sozialhilfe-Empfänger am Flughafen

Behörden kontrollieren Sozialhilfe-Empfänger am Flughafen

Behörden kontrollieren Sozialhilfe-Empfänger am Flughafen

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Foto: Københavns Lufthavne A/S

In Dänemark werden Empfänger von Sozialleistungen scharf kontrolliert – jetzt auch wieder an Flughäfen. In Kopenhagen haben zwei solcher Kontrollen jetzt dazu geführt, dass 18 Personen sich wegen Betrugsverdachts verantworten müssen.

Seit dem 5. März sind am Kopenhagener Flughafen Kastrup mehr als 600 dänische Reisende mit Koffer und Ausweis in der Hand von Behördenmitarbeitern aufgehalten worden. Als Teil einer Flughafenkontrolle der Behörde für Arbeitsmarkt und Rekrutierung werden Bürger, die Sozialleistungen beziehen, dahingehend überprüft, ob sie außer Landes reisen, ohne dies der Wohnsitzkommune gemeldet zu haben.

Bei den ersten beiden Kontrollen sind 18 von 610 Kontrollierten bei der Kommune oder der Arbeitslosenversicherung (a-kasse) angezeigt worden – wegen des Verdachts auf Betrug mit Sozialleistungen, berichtet DR P4 København.

Andersen: Kontrollen dienen zur Abschreckung

Der beschäftigungspolitische Sprecher der Regierungspartei Venstre, Hans Andersen, sieht die Maßnahme vor allem als Abschreckung. „Wir senden ein wichtiges Signal, dass die Gefahr besteht, in einer Kontrolle erwischt zu werden. Das ist präventiv und hat einen abschreckenden Effekt“, sagt er zu DR.

Die endgültige Entscheidung über die Fälle treffen die Kommune und die Arbeitslosenversicherung. Die Kontrollen werden bei ausgewählten Flugankünften durchgeführt. Der Fokus liegt dabei auf Flügen aus Ländern, die nicht im Schengen-Raum liegen. Die Passagiere werden abgefangen, bevor sie zur Gepäckabholung gehen und um ihre Personennummer gebeten.

Sozialleistungsempfänger müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

Dann wird überprüft, ob sie im Einkommensregister als Sozialleistungsempfänger vermerkt sind und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Dann wird geprüft, ob die dänischen Reisenden daran gedacht haben, sich für die Zeit der Reise abzumelden und somit auf die Sozialleistungen zu verzichten.

Laut Behörde sollen mindestens 27 Kontrollen jährlich durchgeführt werden. Bereits bis 2016 gab es derlei Kontrollen, die Regierung schuf sie dann ab – um sie schließlich mit dem Haushaltsbeschluss für 2018 wieder einzuführen.

 

 

 

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