Wetten in Geschäften erfordern seit Sonntag eine Glücksspielkarte

ghe/Ritzau
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Wer in Wettbüros Wetten abschließen will, muss sich seit Sonntag mit einer Glücksspielkarte ausweisen. Es ist mit dem am 1. Oktober in Kraft getretenen Gesetz fortan nicht mehr möglich, in Kiosken und Wettbüros anonym etwa auf Fußballspiele zu wetten.

Bei Dänemarks größtem Glücksspielanbieter, Danske Spil, ist ein Ausweis bereits seit drei Jahren vorgeschrieben, doch nun wird er auch für die Konkurrenz zur Pflicht. So soll sichergestellt werden, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht spielen können und Geldwäsche und Spielabsprachen erschwert werden. Gleichzeitig soll es auch möglich sein, Spielerinnen und Spieler, die sich selbst über das sogenannte Rofus-System vom Glücksspiel ausgeschlossen haben, vom Spielen in Geschäften abzuhalten.

Danske Spil hat damit gute Erfahrungen gemacht und ruft jährlich Tausende von Kundinnen und Kunden an, um mit ihnen über ihr Spielverhalten zu sprechen. Die neuen Regeln für Spielkarten gelten nicht für Lotterien, einschließlich Lotto und Rubbellose.