Vogelgrippe

Geflügelhalter in einer besonderen Beobachtungszone

Geflügelhalter in einer besonderen Beobachtungszone

Geflügelhalter in einer besonderen Beobachtungszone

Tondern/Tønder
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Die neuen Bestimmungen gelten in der Zone seit Donnerstag. Foto: Fødevarestyrelsen

In einem Bereich südlich von Hoyer führt die Nahrungsmittelbehörde wegen des Ausbruchs in Nordfriesland besondere Schutzmaßnahmen ein. Sie sollen dazu beitragen, die Kontrolle über die Tierseuche zu behalten. In dem Gebiet gibt es einen Geflügelhalter.

Die Tatsache, dass sechs Kilometer südlich der Grenze in Nordfriesland der erste Nutztierbestand von der Vogelgrippe mit dem H5N8-Virus betroffen wurde, führt nun zu Konsequenzen für die Geflügelhalter an der nordschleswigschen Westküste.

Die dänische Nahrungsmittelbehörde führt südlich von Hoyer in einem abgegrenzten Bereich verschärfte Schutzmaßnahmen ein. Damit gelten dort für die Geflügelhalter besondere Auflagen.

Wir haben eine Überwachungszone mit besonderen Begrenzungen für alle Hühner- und Geflügelbestände eingeführt, die uns dabei helfen sollen, die Vogelgrippe unter Kontrolle zu halten.

Birgit Hendriksen, Chefin

„Wir haben eine Überwachungszone mit besonderen Begrenzungen für alle Hühner- und Geflügelbetriebe eingeführt, die uns dabei helfen sollen, die Vogelgrippe unter Kontrolle zu halten“, sagt Birgit Hendriksen, Chefin der Abteilung „Veterinær Øst" der Nahrungsmittelbehörde in einer Pressemitteilung.

Ein Betrieb mit Enten und Gänsen

„In der Überwachungszone gibt es einen Bestand mit Enten und Gänsen. Dieser ist direkt schriftlich darüber informiert worden, welche Regeln in der Überwachungszone gelten", so die Veterinärchefin in einer schriftlichen Antwort an den „Nordschleswiger".

Der Nachweis der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe führt unter anderem dazu, dass der Verkauf und der Transport von Eiern, Hähnchen, Hühnern und anderen Vögeln zu einem Betrieb außerhalb der Zone ohne besondere Zulassung der Behörde verboten ist. Das gilt auch für die Einfuhr in das Beobachtungsgebiet.

Nach der landesweiten Stallpflicht folgt für den Geflügelhalter südlich von Hoyer weitere Schutzmaßnahmen, um das Ansteckungsrisiko zu mindern. (Archivfoto) Foto: Volker Heesch

Ausbreitung der Infektion soll vorgebeugt werden

Geflügelhalter und Besucher, die den Hühnerhof betreten, müssen zum Eindämmen der Ansteckungsgefahr ihr Schuhwerk reinigen und desinfizieren. Die Besitzer sind dazu verpflichtet, der Ausbreitung der Infektion vorzubeugen.

Außerdem haben sie die Pflicht, der Nahrungsmittelbehörde mitzuteilen, wenn ihre Vögel Anzeichen von Krankheit zeigen.

„Gibt es keine neuen Vorfälle in dem Gebiet, können die Restriktionen frühestens in 30 Tagen aufgehoben werden“, so die Behörde.

Zur Vogelgrippe
Alle Vogelarten können von der Vogelgrippe betroffen werden.
Hühner und Puten sind jedoch besonders empfänglich und entwickeln starke Symptome.
Schwimmende Vögel sind generell widerstandsfähiger und können auch ohne Symptome Träger der Viruskrankheit sein.
Es gibt keine Berichte darüber, dass sich Menschen mit den Varianten der Vogelgrippe anstecken können, die derzeit in Europa kursieren. (Quelle: Fødevarestyrelsen)

 

Infizierte Bestände werden gekeult

Die etwa 1.000 Enten, Gänse und Masthähnchen von dem Bestand in Nordfriesland an verschiedenen Standorten waren am Dienstag getötet worden.

In einem gewerblichen Geflügelbetrieb in der Nähe von Randers in Ostjütland nördlich von Aarhus war die Tierseuche nachgewiesen und  25.000 Hühner waren am Dienstag gekeult worden.

Bei Hoyer waren unlängst von der Veterinärbehörde bei verendeten Nonnengänsen und Möwen Viren des Typs H5N8 nachgewiesen worden.

Dänischer Ausbruch liegt vier Jahre zurück

Der jüngste Ausbruch der hochpathogenen Variante der Vogelgrippe in Dänemark liegt laut Birgit Hendriksen vier Jahre zurück.

„Das war 2016 in Ålsgårde auf Nordseeland. Eine der dänischen Überwachungszonen streckte sich damals bis nach Schweden hinein", so die Veterinär-Chefin. 

Regeln für die Aufhebung der Restriktionen

Ausschlaggebend für die Aufhebung der Überwachungszone sei der Zeitpunkt, zu dem die deutschen Behörden das einleitende Reinigen und die Desinfektion in dem betroffenen Betrieb gutheißen würden.

Sie erläutert, dass eine Überwachungszone, die in einem Radius von zehn Kilometern um einen betroffenen Betrieb eingerichtet wird, 30 Tage nach dieser Gutheißung aufgehoben werden kann. Dies treffe für die Überwachungszone in beiden Ländern zu.

Die Schutzzone, die die in einem Radius von drei Kilometern von dem betroffenen Betrieb aus gilt, kann 21 Tage nach der Gutheißung aufgehoben werden. Danach würde sie als Überwachungszone gelten.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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