Gesundheit

33 Schülerinnen und Schüler bleiben nach Corona-Fall zu Hause

Corona-Fall: Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause

Corona-Fall: Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause

Tingleff/Tinglev
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An der kommunalen Schule in Tingleff ist bei einem Kind eine Infektion mit Corona-Viren festgestellt worden. Ein Jahrgang befindet sich in häuslicher Quarantäne. Foto: Volker Heesch

An der kommunalen Schule in Tingleff zeigte sich bei einem Kind der 4. Klasse ein positives Covid-19-Testergebnis. Auch drei Beschäftigte der Schule müssen auf Anordnung der Gesundheitsbehörde in häuslicher Quarantäne bleiben.

Erst vor wenigen Tagen haben Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schule ein Video produziert, wie man im Schulalltag Infektionen mit Corona-Viren unterbinden kann. Doch nun hat es die Schule doch erwischt. Am Mittwoch teilte die Kommune Apenrade mit, dass ein Corona-Test bei einem Kind der 4. Klasse der Schule ein positives Ergebnis gezeigt hat.

Kinder bleiben zu Hause

Nach einem Dialog zwischen der Schule und der Gesundheitsbehörde wurde angeordnet, dass 33 Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs zu Hause bleiben müssen. Das Gleiche gilt für drei Beschäftigte der Schule, die wie die Kinder als Nahkontaktpersonen eingestuft worden sind. Die Mädchen und Jungen erhalten Fernunterricht bis zum Ende der angeordneten häuslichen Quarantäne. „Die betroffenen Eltern der Tingleffer Schule sind informiert worden. Die Verpflichtung zum Verbleib in der eigenen Wohnung ist im Dialog mit den Behörden beschlossen worden. Wie immer in solchen Situationen fordern wir alle Betroffenen, den Anordnungen Folge zu leisten, damit wir Ansteckungen eindämmen und begrenzen können“, erklärte der Chef des Schulwesens der Kommune Apenrade, Rasmus Andreassen.

Rückkehr nach negativem Test

Bei Covid-19-Fällen in Schulen und Kindertagesstätten der Kommune Apenrade gilt die Vorschrift, dass die Kinder erst wieder in ihre Schule oder die von ihnen besuchte Einrichtung kommen dürfen, wenn ein negativer Covid-Test vorliegt. Dieser darf aber erst frühestens vier Tage nach dem Auftreten einer Ansteckung vorgenommen worden sein. Danach wird der Test wiederholt, wenn das Kind wieder in die Schule oder eine andere kommunale Einrichtung zurückgekehrt ist. Wenn gewünscht wird, dass kein Test vorgenommen wird, muss das jeweilige Kind an sieben Tagen hintereinander in häuslicher Quarantäne verbracht haben, bevor es wieder in die Schule oder Einrichtung kommen darf.

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