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Umweltzonen in Großstädten belasten Lieferwagenbesitzer finanziell

Umweltzonen in Großstädten belasten Lieferwagenbesitzer finanziell

Umweltzonen in Großstädten belasten Lieferwagenbesitzer

Paul Sehstedt
Kopenhagen
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In den größten Städten des Landes gibt es Umweltzonen für kommerzielle Lieferfahrzeuge. (Archivfoto) Foto: Christian Lindgren/Ritzau Scanpix

Fehlendes Marktangebot für Dieselpartikelfilter ist kein ausreichender Grund, um eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzonen zu erhalten.

Diesel-Lieferwagen, die vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden, dürfen seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr in die fünf dänischen Umweltzonen in Aarhus, Aalborg, Frederiksberg, Kopenhagen und Odense einfahren, wenn sie nicht mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind. Diese Filter stehen auch als Nachrüstsatz zur Verfügung, aber nicht für alle Dieselfahrzeuge.

Doch das fehlende Angebot ist nach Ansicht von Umweltministerin Lea Wermelin kein Anlass, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, heißt es in einer Antwort der Ministerin an das Folketingsmitglied Jacob Jensen (Venstre) vom 2. Oktober 2020.

Ministerin will mehr Partikelfilter zulassen

Jensen war durch eine Fernsehreportage von Danmarks Radio (DR) auf das Problem aufmerksam geworden – und darauf, dass viele Fahrzeughalter nicht die finanzielle Möglichkeit besitzen, sich ein umweltzonengerechtes Auto anzuschaffen. Nur unter besonderen Umständen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, doch die Bedingungen sind sehr eng geschnürt. Das Umweltministerium hat jedoch, so Wermelin eine Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde (Færdselsstyrelsen) eingeleitet, um noch mehr Dieselpartikelfiltermodelle für Lieferwagen zuzulassen.

Die Einschränkungen gelten für alle Lieferwagen mit Dieselantrieb ohne Rücksicht auf die Farbe der Kennzeichen (gelb für Fahrzeuge für den kommerziellen Gebrauch, gelb/weiß für auch privat genutzte kommerzielle Fahrzeuge). Personenwagen sind nicht von den Umweltzonenregeln umfasst. Die Verordnung soll dreistufig durchgeführt werden. Die erste Stufe trat am 1. Juli 2020 in Kraft.

Ab dem 1. Juli 2022 werden Lieferwagen mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 2012 und ab dem 1. Juli 2025 vor dem 1. September 2016 umfasst. Rettungsfahrzeuge und Oldtimer (veteranbiler) sind von den Begrenzungen nicht berührt. 

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