Soziales

Wie Kiels Sozialministerin Aminata Touré das Elterngeld verbessern will

Wie Kiels Sozialministerin Aminata Touré das Elterngeld verbessern will

Ministerin Aminata Touré will das Elterngeld verbessern

Henning Baethge/shz.de
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Vorstoß im Bundesrat: Aminata Touré Foto: Marcus Dewanger/shz.de

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Mütter und Väter sollen in vielen Fällen mehr Geld vom Staat als bisher bekommen. Was Schleswig-Holsteins grüne Sozialministerin fordert.

Mit einer Initiative im Bundesrat will Schleswig-Holsteins Familien- und Sozialministerin Aminata Touré erreichen, dass viele Mütter und Väter in Krisenzeiten mehr Elterngeld bekommen als bisher. Dazu sollen laut dem Gesetzentwurf der grünen Ministerin bei der Berechnung des Elterngelds künftig keine Zeiten mehr mitgezählt werden, in denen die Betroffenen in Kurzarbeit waren. Das Elterngeld wäre dann in all diesen Fällen höher als bisher.

Touré sieht Handlungsbedarf wegen der Energiekrise

Mit ihrem Vorstoß will Touré eine bis September dieses Jahres wegen der Corona-Pandemie geltende Ausnahmeregelung zum ständigen Gesetz machen.  „Durch die Folgen der aktuellen Energiekrise sind viele Menschen auf Kurzarbeitergeld angewiesen. Es darf nicht sein, dass dadurch Nachteile beim Elterngeld entstehen“, argumentiert sie. Deshalb fordere sie den Bund nun auf, „die Lohnersatzleistungen dauerhaft von der Elterngeldberechnung auszunehmen“.

Elterngeld erhalten Mütter und Väter für bis zu 14 Monate vom Staat, wenn sie nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Die Höhe der Leistung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der vergangenen zwölf Monate.

Eltern mit hohem Verdienst erhalten von ihrem Einkommen 65 Prozent, Eltern mit niedrigerem Verdienst bis zu 100 Prozent. Die Obergrenze für das Elterngeld liegt bei 1800 Euro. Nach dem Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein würden die Monate der Kurzarbeit, in denen das Einkommen stets sinkt, künftig bei den zwölf letzten Monaten nicht mitgerechnet.

Der Bundesrat wird den Vorstoß wohl unterstützen

Die Chancen sind gut, dass der Bundesrat den Vorstoß unterstützt. Allerdings empfehlen der Familienausschuss und der Sozialausschuss der Länderkammer, statt des schleswig-holsteinischen Gesetzentwurfs einen Antrag mit Forderungen an den Bund zu beschließen, der noch weitergeht. Demnach würden bei der Kalkulation des Elterngelds auch solche Monate nicht mitgerechnet, in denen Betroffene auf Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, oder Übergangsgeld angewiesen waren. Am Freitag befasst sich die Länderkammer mit der Initiative.

Mehr lesen