Schleswig-Holstein

Wer bekommt jetzt noch einen kostenlosen Corona-Test?

Wer bekommt jetzt noch einen kostenlosen Corona-Test?

Wer bekommt jetzt noch einen kostenlosen Corona-Test?

Michelle Ritterbusch/shz.de
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Kostenlose Corona-Tests sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erhältlich. Foto: dpa/shz.de

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Die kostenlosen Corona-Tests sind seit dem 30. Juni Geschichte. Alle? Nein. Risikogruppen können sich weiter ohne Zuzahlung auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 testen lassen. Wir erklären, wer sich testen lassen kann und was zu beachten ist.

Corona-Tests sind seit dem 30. Juni nicht mehr kostenlos. Wer in Schleswig-Holstein einen Bürgertest machen möchte, um beispielsweise für einen Konzert- oder Theaterbesuch nachweisen zu können, dass er nicht coronapositiv ist, muss im Testzentrum zahlen.

Um Risikopatienten zu schützen, besteht für einige Gruppen allerdings weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Dazu gehören:

Voraussetzung für einen kostenlosen Test ist, dass die Besucher der Testzentren keine typischen Corona-Symptome wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust haben. Wer Symptome hat, sollte das Vorgehen mit seinem Hausarzt abklären und sich gegebenenfalls in der Praxis testen lassen.

Wer die Voraussetzung für einen kostenlosen Corona-Test erfüllt, muss seinen Anspruch im Testzentrum nachweisen. Was vor Ort vorgelegt werden muss, variiert je nach Art des Anspruchs. Konkret bedeutet das:

Außerdem gibt es die Möglichkeit, in bestimmten Fällen einen vergünstigten Preis von 3 Euro für einen Schnelltest zu zahlen. Dieses Angebot gibt es für

Auch in diesen Fällen müssen Nachweise, beispielsweise durch Vorlage der Eintrittskarte oder der Corona-Warn-App, erbracht werden.

Wer keinen der genannten Gründe für einen kostenlosen oder einen 3-Euro-Bürgertest hat, sich aber trotzdem testen lassen möchte, muss den Test selbst bezahlen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Testvorgaben gibt es auf der Seite der schleswig-holsteinischen Landesregierung und beim Bundesgesundheitsministerium.

Mehr lesen