Mit Glühwein, ohne Maske

Weihnachtsmärkte und Winterdom in Hamburg unter 2G-Regeln

Weihnachtsmärkte und Winterdom in Hamburg unter 2G-Regeln

Weihnachtsmärkte und Winterdom in Hamburg unter 2G-Regeln

SHZ
Hamburg
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Menschengedränge auf dem Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus – so war es zuletzt 2019. Foto: imago images/Jannis Große/shz.de

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Als wäre nichts gewesen: In der Adventszeit können die Hamburger ihre Volksfeste wieder fast wie gewohnt feiern. Allerdings nicht jeder.

Nach der Corona-Pause 2020 wird es in Hamburg in diesem Jahr wieder Weihnachtsmärkte geben. Für Veranstalter gilt die Wahlfreiheit zwischen 2G und 3G, wie schon in Lokalen und Clubs. Entscheiden sich die Betreiber dafür, unter 2G nur Geimpfte und Genesene zuzulassen, entfallen Maskenpflicht, Abstandsregeln und die Begrenzung der Besucherzahl.

Das hat der Senat am Dienstag entschieden. Laut Vize-Senatsprecherin Julia Offen erhalten größere Märkte –etwa der vor dem Rathaus – die Möglichkeit, das komplette Areal einzuzäunen, um an den Zugängen die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Möglich sei aber auch, einzelne Stände als Verzehrzonen abzugrenzen.

In der 2G-Option gelten dann kaum noch Auflagen, außer der Angabe der Kontaktdaten. Bei 3G müssten indes auch beim adventlichen Feiern Abstände eingehalten und Mund-Nase-Schutz getragen werden.

In beiden Fällen sei der Ausschank von Glühwein und anderer alkoholischer Getränke zugelassen, so Offen weiter. Allerdings: „Bei 3G-Regeln ist das nur in den Verzehrzonen erlaubt.“ Für den Alkoholausschank gelte eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

Winterdom nur mit 2G

Auch der Winterdom ab 5. November könnte sich weitgehend wie vor Corona anfühlen. Die Wirtschaftsbehörde hat entschieden, das Volksfest ausschließlich unter 2G-Bedingungen auszurichten – anders noch als beim Sommerdom. Heißt: Nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt auf das Heiligengeistfeld, ein Test reicht nicht mehr aus. Dafür fallen Maskenpflicht, die Begrenzung der Besucherzahl sowie die Pflicht zu Vorabbuchungen weg.

Sören Lemke, Leiter des Dom-Referats in der Wirtschaftsbehörde: „Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich ein Dom-Erlebnis zu ermöglichen, welches der Zeit angemessen ist und einen entscheidenden Schritt in die Normalität von Veranstaltungen geht.“ Nach Rücksprache mit den Beteiligten und mit Blick auf die Impfquote sei die Wahl deutlich auf das 2G-Modell gefallen.

„Natürlich sind wir uns bewusst, dass das 2G Personengruppen ausschließt“, räumte Sascha Belli, Vorsitzender des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg, ein. Robert Kirchhecker, Präsident des Schaustellerverbandes Hamburg, erläuterte: „Beim Sommerdom gab es viele enttäuschte Besucher, weil gerade an den Wochenenden die passenden Zeitfenster für Familien mit kleinen Kindern immer schnell ausgebucht waren.“

Die Verantwortlichen sprachen gleichwohl von einer familienfreundlichen Lösung. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre seien von der 2G-Nachweispflicht befreit.

Auch Frisöre und Läden dürfen Ungeimpfte abweisen

Obendrein weitet Hamburg die 2G-Regelung auf weitere Lebensbereiche aus. Mit der geänderten Corona-Verordnung dürfen ab kommendem Sonnabend auch Friseure, andere körpernahe Dienstleistungen sowie Teile des Einzelhandels auf 2G umstellen und damit auf Maskenpflicht, Abstandsregeln und Besucherbegrenzung verzichten. Auch das hat der Senat am Dienstag beschlossen.

Ausgenommen von der Wahlmöglichkeit sind weiterhin Läden für den täglichen Bedarf wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken.

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