Plastikskandal in der Schlei

Verfahren gegen Schleswiger Klärwerk-Mitarbeiter eingestellt

Verfahren gegen Schleswiger Klärwerk-Mitarbeiter eingestellt

Verfahren gegen Schleswiger Klärwerk-Mitarbeiter eingestellt

Annika Kühl/shz.de
Schleswig
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Bereits im Jahr 2016 war man erstmals auf Plastikteile in der Schlei aufmerksam geworden. 2018 wurde das Ausmaß erst richtig bekannt. Foto: Carsten Rehder/shz.de

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Im Mai war bereits das Verfahren gegen den Chef der Stadtwerke SH, Wolfgang Schoofs, eingestellt worden. Nun ist auch das Verfahren gegen drei Mitarbeiter vom Tisch.

Monatelang gelangten Millionen von Plastikteilen unbemerkt über die Schleswiger Kläranlage in die Schlei. 2018 wurde das Ausmaß des Skandals erstmals richtig bekannt. Eine Schlagzeile jagte die nächste, im Zentrum stets die Frage: Wer trägt die Verantwortung für den Skandal?

Nun steht fest: So richtig wird wohl niemand zur Rechenschaft gezogen.

Verfahren gegen Auflagen eingestellt

Am Mittwoch teilte das Amtsgericht Schleswig mit, dass „das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten teils gegen Auflagen (vorläufig) eingestellt wurde.“

Das Verfahren hatte sich zuletzt noch gegen drei Mitarbeiter der Stadtwerke Schleswig gerichtet. Die Ermittlungen gegen Stadtwerke-Chef Wolfgang Schoofs waren bereits im Mai dieses Jahres ad acta gelegt worden.

Zwei Angeklagte „seien hinreichend verdächtig, ein Vergehen der fahrlässigen Gewässerverunreinigung begangen zu haben. Im Falle einer Verurteilung erschiene die Schuld jedoch gering, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe nicht“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Ein Angeklagter muss Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen leisten

Der Angeklagte L. sei für einen Zeitraum von 18 Monaten in leitender Funktion tätig gewesen, bei den Vertragsverhandlungen zwischen den Stadtwerken Schleswig und der Firma, die die Essensreste lieferte, aber nicht involviert gewesen. Der Angeklagte R. sei nur wenige Monate in leitender Funktion tätig gewesen, sodass der überwiegende Anteil der Plastikverunreinigungen vorher erfolgt sein müsse.

Auch gegen den dritten Angeklagten ist das Verfahren vorläufig eingestellt worden – allerdings unter der Auflage, Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen (Naturschutzbund Osnabrück e.V., Deutscher Kinderschutzbund e.V. und Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) zu leisten. In der Begründung des Gerichts heißt es: Die Schwere der Schuld stehe einer Einstellung nicht entgegen. Die Auflagen seien geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen.

Zwar sei der Angeklagte aufgrund seiner Beteiligung an den Vertragsverhandlungen für die Problematik der möglicherweise mit Fremdstoffen belasteten Gärsubstrate sensibilisiert gewesen. Auch habe er aufgrund des in den Lieferscheinen ausgewiesenen geringen Fremdstoffanteils nicht von fremdstofffreien Gärsubstraten ausgehen dürfen. Jedoch liege der erhobene Vorwurf bereits Jahre zurück.

Darüber hinaus hätten die Stadtwerke Schleswig den Fehler in der Kläranlage abgestellt und sich massiv für die Gewässerreinigung eingesetzt. Der Angeklagte selbst genieße ausweislich der Ermittlungen in seinem beruflichen Umfeld den Ruf eines zuverlässigen Mitarbeiters.

Angeklagte durch Ermittlungsverfahren belastet

Bezüglich aller Angeklagten hat das Amtsgericht in den Beschlüssen ausgeführt, die Kläranlage habe zum damaligen Zeitpunkt dem Stand der Technik entsprochen. Die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften seien erst vier Jahre nach Bekanntwerden der Plastikverunreinigungen der Schlei verschärft worden. Alle Angeklagten seien nicht vorbestraft und durch das mehrjährige Ermittlungsverfahren belastet. Der Angeklagte L. sei zudem schwerwiegend erkrankt.

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