Debatte um Corona-Testpflicht

Sylt will Testpflicht beibehalten: Das sagen Akteure aus Husum, St. Peter-Ording und Friedrichstadt

Sylt will Testpflicht beibehalten: Das sagen andere Akteure

Sylt will Testpflicht beibehalten: Das sagen andere Akteure

SHZ
SPO/Husum/Friedrichstadt
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Ab heute gilt keine Testpflicht mehr für die Innengastronomie. Auf Sylt wünscht man sich strengere Regeln und auf dem nordfriesischen Festland gibt es unterschiedliche Stimmen. Foto: Christophe Gateau/shz.de

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Trotz Lockerung fordern viele Sylter eine Testpflicht. Die Werbegemeinschaft Husum freut sich dagegen über die jüngsten Corona-Lockerungen. Was sagen Dehoga und Touristiker und wie ist die Lage in SPO und Friedrichstadt?

Seit dem heutigen Montag sind die neuen Corona-Lockerungen in Kraft. Unter anderem die Testpflicht für die Innengastronomie fällt nun weg, zudem müssen Hotelgäste nur noch bei der Anreise einen negativen Test vorlegen und nicht, wie vorher, alle 72 Stunden. Auf Sylt hat der Dehoga nun eine Umfrage gestartet, hier ist die Überlegung, möglichst geschlossen, vom Hausrecht gebraucht zu machen und trotzdem bei Veranstaltungen, in Restaurants sowie in Beherbergungsbetrieben einen Test zu verlangen.

Wie aber ist die Meinung von Touristikern, Gewerbetreibenden und Hotellerie und Gastronomie auf dem nordfriesischen Festland? Shz. de hat nachgefragt.

Dehoga: Aufhebung der Testpflicht ein Fehler

Ove Thomsen, Kreisvorsitzender der Dehoga und Geschäftsführer des Hotels Rosenburg/Myn Utspann in Husum ist zwiegespalten: „ Wir haben dafür plädiert, die Test-Intervalle zu verlängern und nur noch ein bis zwei Mal pro Woche testen zu lassen.

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Die Testpflicht ganz abzuschaffen, halte ich aber für einen Fehler. Als Konsequenz werden die Test-Center verschwinden und im Herbst, wenn sie vielleicht wieder gebraucht werden, will keiner sie neu eröffnen, weil sich die Bedingungen geändert haben. Das ist ein Eigentor. Die Entscheidung aus Kiel sollte jeder selbst hinterfragen, was für ihn richtig ist, und von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Bei uns im Restaurant sind zu 90 Prozent Hotelgäste, da mache ich mir keine Sorgen. Aber für Veranstaltungen im Haus gilt GGG: getestet, geimpft, gesundet.“

Verwirrung für den Gast

Der Vorsitzende der Werbegemeinschaft Husum bleibt bei seinem Standpunkt: Er begrüßt die Lockerungen und wünscht sich klare Kante: „Wir brauchen eine einheitliche Regelung in der Region. Wenn eine Insel wie Sylt eine eigene Regelung macht, dann ist das noch nachvollziehbar. Aber für das nordfriesische Festland ist Einheitlichkeit entscheidend, sonst verwirrt das den Gast und auch die Einheimischen. Da muss die Botschaft eindeutig sein - und nicht überzogen. Es ist ja nun nicht so, dass Schleswig-Holstein Vorreiter ist bei den Lockerungen, andere Bundesländer haben das doch schon länger gemacht“, sagt Peter Cohrs, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Husum. Cohrs hatte bereits im Vorwege die Lockerung der Testpflicht ausdrücklich begrüßt.

In St. Peter-Ording wird beobachtet

Die Tourismus-Chefin für St. Peter-Ording, Katharina Schirmbeck, vertraut zunächst auf die Entscheidung der Landesregierung. Doch auch ihr ist klar, dass sich dadurch die Testzentren nach und nach verabschieden werden. „Wir haben aber auch festgestellt, dass der Bedarf gar nicht mehr so groß ist, weil eben viele bereits geimpft sind“, so Schirmbeck. Dennoch stehe sie weiterhin eng mit den Testzentren im Austausch, habe die Zahlen fest im Blick. Am Montagnachmittag wolle man zu dem Thema nochmal beraten. Doch aktuell wolle sie die Forderung nach einer freiwilligen Testplicht nicht stellen, die Lage zunächst beobachten.

Testzentrum in Friedrichstadt schließt

Ab dem 31. Juli wird eine spontane Testung in Friedrichstadt nicht mehr einfach möglich sein, denn hier schließt das Testzentrum seine Türen bereits, wie die Leiterin für Tourismus und Destinationsmanagement, Carolin Kühn, mitteilt. Dadurch werde der Zugang zur Innengastronomie von den Gastronomen unterschiedlich gehandhabt.

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„Zum Beispiel entfällt die Testpflicht innen im Restaurant Holländische Stuben, in der Prinzenstube, im Blumenhaus Café und Eiscafé Pinocchio. Allerdings wird die Entwicklung genau beobachtet und entsprechend reagiert. Die Gastronomen hätten sich ein Fortbestehen des Testzentrums gewünscht“, so Kühn.

Bei der Restauration im Ringhotel Aquarium bleibe eine Testpflicht bestehen. „Hier ist ein gültiger Schnelltest nicht älter als 48 Stunden erforderlich“, so Kühn weiter.

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