Verordnungsentwurf

Mindestens ein Corona-Schnelltest pro Woche soll kostenlos werden

Mindestens ein Corona-Schnelltest pro Woche soll kostenlos werden

Mindestens ein Corona-Schnelltest pro Woche kostenlos

SHZ
Berlin
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Laut Regierungskreisen will das Bundesgesundheitsministerium allen Bürgern ab kommender Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche anbieten. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/shz.de

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Viele Politiker und Experten haben die Rückkehr zu den kostenlosen Schnelltests schon länger gefordert. Nun lenkt der Bundesgesundheitsminister ein und bringt eine neue Verordnung auf den Weg. Was sieht sie vor?

Die Menschen in Deutschland sollen voraussichtlich ab kommender Woche wieder mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche machen können.

Laut einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichteten, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr.

Seit 11. Oktober sind Corona-Tests in Deutschland in der Regel kostenpflichtig. Die neue Verordnung solle kommende Woche in Kraft treten, hieß es. Den Plänen zufolge sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten.

Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, so der Entwurf. Anbieter können ihre Tätigkeit fortsetzen. Zusätzlich sollen nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll. Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu 8 Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.

Weiter sieht der Entwurf vor, dass die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung. Die Kliniken sollen künftig auch dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen.

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