Schleswig-Holstein

Landesregierung begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag

Landesregierung begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag

Landesregierung begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag

SHZ
Kiel
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Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/​dpa/shz.de

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Staatssekretär Dirk Schrödter begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag und betont die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen für die Gesellschaft.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Blockade der Rundfunkbeitrag-Erhöhung durch Sachsen-Anhalt aufgehoben. Er beträgt nun erst einmal 18,36 Euro pro Monat. Schleswig-Holsteins Landesregierung begrüßt den Entscheid. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dirk Schrödter, sagte, er sei froh, dass das Verfassungsgericht so schnell Klarheit geschaffen habe.


Die Entscheidung schaffe außerdem die notwendige Ruhe, um die Beratungen zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Länderkreis zum Abschluss zu bringen.


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Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Entwicklungen unserer digitalen Medienwelt gerecht werden könne, müsse er durch entsprechende Reformen des Programmauftrags weiterentwickelt werden. Dies sichere zugleich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch die des Rundfunkbeitrags, sagt Schrödter. Es gehe um die Stärkung des Markenkerns, um Bildung, Beratung und Kultur. Sie seien „Grundpfeiler“ des Funktionsauftrages von ARD, ZDF und DLR.


In Zeiten von Filterblasen, Fake News und Deep Fakes, sei der öffentliche-rechtliche Rundfunk als vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht, sagt Schrödter. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht betont.

Kommentar zum Thema: ARD und ZDF: Fusion oder Reduktion, egal - Hauptsache anders

Zuvor hatte der rot-grüne Hamburger Senat die Entscheidung kommentiert. „Das Urteil ist eine deutliche Klatsche für all diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Spielball politischer Interessen gemacht haben“, sagte Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda (SPD). Das Gericht habe in aller Deutlichkeit klargestellt, „dass wir einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.“ Der Anlass der Entscheidung zeige aber auch, wie wichtig es sei, Entscheidungen über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks staatsfern zu organisieren. „Die Länder müssen medienpolitisch gemeinsam festlegen, wie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer digitalen Medienwelt aussehen soll. Entscheidungen über die Höhe des Beitrags müssen von dieser Debatte klar getrennt werden.“


Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Mit der Erhöhung sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Zuständig für die Überprüfung der von den Sendern angemeldeten notwendigen Gelder ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Diese empfiehlt den Ländern dann einen Betrag – im jüngsten Fall 18,36 Euro. Der Rundfunkbeitrag war zuletzt 2009 auf 17,98 Euro erhöht und 2014 wieder um 48 Cent gesenkt worden.

„Alle Länder, auch Sachsen-Anhalt, müssen nun noch einmal Farbe bekennen und die Entscheidung des Gerichts zügig umsetzen“, betonte Schrödter.

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