Arbeit während Corona

Kurzarbeitergeld: Tausenden Firmen aus SH droht Rückzahlung

Kurzarbeitergeld: Tausenden Firmen aus SH droht Rückzahlung

Kurzarbeitergeld: Tausenden Firmen aus SH droht Rückzahlung

SHZ
Kiel
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Wenn Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird, wird am Ende geprüft, ob die Höhe angemessen war. Foto: Sabine Brose/Sorge via www.imago-images.de

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Die Arbeitsagentur hat 4200 Unternehmen aus dem Norden angeschrieben. Insgesamt wurde über eine Milliarde Euro ausgezahlt.

Über eine Milliarde Euro an Kurzarbeitergeld wurden in Schleswig-Holstein seit Ausbruch der Corona-Pandemie ausgezahlt. Jetzt wird überprüft, ob die ausgezahlte Höhe gerechtfertigt war. Teilweise sind Fehler in den Beantragungen aufgefallen. Da das Geld stets nur vorläufig gewährt wird, schreibt die Arbeitsagentur nun tausende Betriebe an.

„Rund 37.000 Abschlussprüfungen werden in Schleswig-Holstein durchgeführt. Wir haben aktuell 4200 Betriebe angeschrieben, damit sie die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen“, sagt Thomas Letixerant, stellvertretender Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit.

Auch Nachzahlungen sind möglich

Kommt bei der Überprüfung heraus, dass zu viel Geld ausgezahlt wurde, wird es zurückgefordert. Andersherum können Betriebe auch eine Nachzahlung erhalten, sollten sie zu wenig bekommen haben.

„Es ging darum, sehr schnell vielen Unternehmen und deren Beschäftigten zu helfen und insbesondere Arbeitsplätze zu sichern. Darüber hinaus meldeten auch viele Betriebe, vor allem aus der Dienstleistungsbranche, zum ersten Mal Kurzarbeit an. In der Folge sind unabsichtliche Fehler auf beiden Seiten entstanden, die nun in den Abschlussprüfungen korrigiert werden“, erklärt Letixerant.

Betriebe wussten Bescheid

Eine Überprüfung nach Auslaufen der Kurzarbeit ist zudem das ganz normale Prozedere. Auch vor der Pandemie wurde so verfahren. Die Häufung an Überprüfungen lässt sich damit erklären, dass wegen der Lockerungen in der Corona-Politik nun auch viele Betriebe aus der Kurzarbeit aussteigen.

„Wir wissen, dass den Betrieben oder ihren Steuerberatern durch die Abschlussprüfungen ein zusätzlicher Aufwand entsteht“, so Letixerant. Dieser lasse sich allerdings nicht vermeiden.

Höhe noch unklar

Insgesamt hat es seit März vergangenen Jahres 44.000 Kurzarbeitergeld-Anzeigen für 480.100 Mitarbeiter gegeben. Arbeitsstaatssekretär Thilo Rohlfs betont die Notwendigkeit der Überprüfungen. „Dieses Prüfverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt im Interesse der Beitragszahler – der Betriebe und der Beschäftigten. Das ist nur gerecht“, so Rohlfs.

Dies sei den Betrieben auch von Anfang an klar gewesen, da die Arbeitsagentur darauf schon früh darauf hingewiesen habe. Der Staatssekretär betont, dass die Arbeitsagentur versuche, die Unternehmen möglichst wenig zu belasten und ihnen beratend zur Seite stehen würde. Die Höhe der Rückforderungen, lässt sich noch nicht absehen.

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