Corona in Schleswig-Holstein

Impfstatus-Abfrage bei Mitarbeitern: UVNord und UKSH dafür, DGB und Handwerk dagegen

Uneinigkeit über Impfstatus-Abfrage bei Mitarbeitern

Uneinigkeit über Impfstatus-Abfrage bei Mitarbeitern

SHZ
Kiel / Hamburg
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Beschäftigte dürfen ihren Impfstatus bislang für sich behalten Foto: Marijan Murat / dpa

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Die Unternehmensverbände und das Uni-Klinikum UKSH sind für Offenlegung, Gewerkschaften und das Handwerk in Schleswig-Holstein sind skeptisch.

Die Arbeitgeber in Schleswig-Holstein und Hamburg fordern Möglichkeiten der Abfrage des Impfstatus ihrer Beschäftigten. „Wenn Unternehmen umfassende und geeignete Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden ergreifen müssen, dann muss es auch legitim sein, den Impfstatus zu erfragen“, sagte Philipp Murmann, Präsident der Unternehmensverbände UV Nord, gegenüber shz.de.

Pro und Kontra: Soll der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen?

„Trotz aller datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bedenken erwarten wir, dass für die Zeit der Pandemie zumindest eine Ausnahme geschaffen wird, damit Unternehmen rechtssicher die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden ergreifen können“, so der UV-Nord-Präsident. Nur so werde man der Normalität in Arbeitsorganisation und Arbeitsschutz einen weiteren Schritt näherkommen können.

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Auch im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) denkt man in diese Richtung: „Das UKSH würde die 2G-Regelung befürworten“, erklärte Klinikumssprecher Oliver Grieve. Das würde die Abfrage des Impf- oder Genesenenstatus bei UKSH-Beschäftigten, aber auch bei Besuchern und Patienten einschließen.

Strikte Ablehnung der Forderung dagegen bei den Gewerkschaften im Norden: „Wir sind gegen eine Regelung, die es erlauben würde, dass Arbeitgeber nach dem Impfstatus von Beschäftigten fragen dürfen“, erklärte Ingo Schlüter vom DGB Nord.


Das wäre eine Impfpflicht durch die Hintertür, fürchtet er: „Ob jemand geimpft ist oder nicht, hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Diese Information ist Teil der Arbeitnehmerrechte und unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz.“

Das Handwerk im Land ist indes zurückhaltender als die großen Arbeitgeber im UV-Nord: „Die Impfbereitschaft im Handwerk in Schleswig-Holstein war und ist hoch. Als Arbeitgeber im Handwerk setzen wir weiter auf Freiwilligkeit“, erklärte Thorsten Freiberg, Präsident des Wirtschaftsverbands Handwerk.

Jens Spahn hatte Diskussion angeschoben

Die Auseinandersetzung um eine Impfstatus-Abfrage bei Beschäftigten wird unterdessen zum Streit innerhalb der Bundesregierung. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Diskussion in einer Talkshow eröffnet. Auf die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, damit Betriebe den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, erklärte Spahn, er tendiere mittlerweile zu einer solchen Gesetzesänderung.

SPD-Minister gegen Gesetzesänderung

SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil sprach sich daraufhin gegen ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers beim Impfstatus seiner Beschäftigten aus. „Wir müssen rechtsstaatlich handeln“, so Heil. Arbeitgeber dürften sich auch nicht die Krankenakte eines Arbeitnehmers anschauen, da es sich dabei um sehr persönliche Daten handle. Ähnlich hatte sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) geäußert. Ein Auskunftsrecht von Arbeitgebern sei nur in Fällen vorstellbar, „in denen es um besondere Gefährdungssituationen geht.“

Corona-Verordnung bis 24. November

Mitten in dieser politischen Diskussion hat das Bundeskabinett gestern die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und Beschäftigten verlängert. Die Verordnung von Minister Heil ist noch bis 24. November gültig.

Neu gilt ab 10. September eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und über Impfmöglichkeiten zu informieren und Beschäftigte für Impfungen freizustellen.

Homeoffice weiter als Möglichkeit

Ansonsten gelten bestehende Regelungen weiter, etwa die Pflicht zu betrieblichen Hygieneplänen und zum Testangebot zweimal pro Woche. Homeoffice soll weiter als Möglichkeit der Kontaktreduzierung dienen.


Arbeitgeber bekommen mit der Verordnung weiter nicht das Recht, Auskunft über den Impf- oder Genesenen-Status der Beschäftigten zu erhalten. Sie sollen diesen Status der Beschäftigten aber bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen berücksichtigen – soweit sie ihn kennen.

UV-Nord-Präsident Philipp Murmann ist enttäuscht: „Wir hätten uns ein Auskunftsrecht der Arbeitgeber zum Impfstatus gewünscht.“

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