Corona in Schleswig-Holstein

Gesundheitsminister Heiner Garg wirbt für Auffrischungsimpfungen

Gesundheitsminister Heiner Garg wirbt für Auffrischungsimpfungen

Gesundheitsminister Garg wirbt für Auffrischungsimpfungen

SHZ
Kiel
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Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hat am Dienstag noch einmal auf die Wichtigkeit von Impfungen im Kampf gegen das Coronavirus hingewiesen. Foto: Christian Charisius/shz.de

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Um gut durch den Herbst und den Winter zu kommen, sei es wichtig, die Angebote zur Auffrischung des Impfschutzes wahrzunehmen, so der FDP-Politiker. Vollständig geimpft sind im Land 70,5 Prozent der Bevölkerung.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hat dazu aufgerufen, die Möglichkeiten zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus wahrzunehmen. „Lassen Sie sich im Zweifel von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens beraten, und nutzen Sie die Angebote der Ärztinnen und Ärzte und der mobilen Impfteams im Land!“, erklärte der FDP-Politiker am Dienstag.

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Schleswig-Holstein sei mit einer hohen Impfquote und niedrigen Inzidenzen generell gut aufgestellt, sagte Garg, bekräftigte aber: „Um gut und sicher durch Herbst und Winter zu kommen, möchte ich noch einmal alle, die sich noch nicht zu einer Corona-Schutzimpfung entscheiden konnten, ermuntern, sich impfen zu lassen.“

82,2 Prozent der Erwachsenen bereits geimpft

Nach dem jüngsten Stand sind im Norden 73,4 Prozent der Gesamtbevölkerung mindestens einmal geimpft und 70,5 Prozent vollständig. Bei den Erwachsenen beträgt die Quote der vollständig Geimpften 82,2 Prozent und bei den ab 60-Jährigen 88,9 Prozent.

Auffrischungsimpfungen meist nur für über 60-Jährige

Auffrischungsimpfungen erhielten in Schleswig-Holstein bisher mehr als 68.000 Menschen. Diese Impfungen mit mRNA-Impfstoffen (Biotech und Moderna) können in Arztpraxen wahrgenommen werden. Dies gilt für Menschen, die mindestens 60 Jahre alt sind und die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten haben. Zudem soll es eine individuelle Abwägung mit dem Impfarzt geben.

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Ebenfalls berechtigt sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem und solche, die mit Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, sofern die letzte Impfung mehr als sechs Monate beziehungsweise vier Wochen zurückliegt. Gleiches gilt für Bewohner und Personal von Pflegeheimen sowie medizinisches Personal mit Kontakt zu Infizierten.

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