Steigende Zahlen in SH

Geflügelpest: Wildvögel und Gänse in Nordfriesland und Dithmarschen infiziert

Geflügelpest: Wildvögel und Gänse in Nordfriesland und Dithmarschen infiziert

Geflügelpest: Wildvögel und Gänse in Nordfriesland und Dithmarschen infiziert

SHZ
Schleswig-Holstein
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Ist auch nur ein Tier in einer Geflügel-Haltung infiziert, müssen alle anderen ebenfalls getötet und entsorgt werden. Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild Foto: 90037

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700 Mastgänse mussten auf einem Hof in Dithmarschen bereits gekeult werden. Auch immer mehr Wildvögel sind infiziert.

Das Geflügelpest-Geschehen in Schleswig-Holstein weitet sich aus. Am vergangenen Wochenende ist der erste Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in diesem Herbst amtlich festgestellt worden. In dem betroffenen Betrieb im Kreis Dithmarschen mit rund 700 Mastgänsen wurde das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

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18 tote Wildvögel in Nordfriesland waren infiziert

Zudem wurde dieser Subtyp bei 18 weiteren tot aufgefundenen Wildvögeln im Kreis Nordfriesland bestätigt. Die meisten wurden auf Süderoog, einzelne aber auch küstennah in Husum, auf Nordstrand sowie in den Reußenkögen gefunden.

Landwirtschaftsminister in Alarmbereitschaft

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht sagte am Montag: „Die Situation ist besorgniserregend. Schon relativ früh im Herbst ist der Infektionsdruck bei der Geflügelpest hoch. Es ist leider davon auszugehen, dass die Geflügelpest auch in diesem Winterhalbjahr Schleswig-Holstein in erheblichem Maß beeinträchtigen wird.“ Umso wichtiger sei es, dass in den Geflügelhaltungen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um weitere Ausbrüche in Betrieben so weit wie möglich zu minimieren.

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In Bezug auf die aktuell betroffene Hausgeflügelhaltung war das Veterinäramt des Kreises Dithmarschen am vergangenen Freitag über auffällige Tierverluste und klinische Symptome im Bestand informiert worden. Umgehend wurden die erforderlichen Abklärungsuntersuchungen im Bestand eingeleitet und labordiagnostische Untersuchungen im Landeslabor Neumünster sowie im Friedrich-Loeffler-Institut, dem nationalen Referenzlabor für Geflügelpest, durchgeführt.

Alle Gänse aus betroffener Haltung in Dithmarschen getötet

Am Wochenende erfolgte der Nachweis des Geflügelpest-Subtyps H5N1. Gemäß den rechtlichen Vorgaben erfolgte am Montag die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Entsorgung aller Gänse der Haltung. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern um den Betrieb besteht.

Vorgaben für betroffene Betriebe

In diesen Zonen gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen auch ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den Kreisen Dithmarschen und Steinburg zur Verfügung gestellt und sind den Allgemeinverfügungen der Kreise zu entnehmen.

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Seit Beginn des Geflügelpest-Geschehens in diesem Herbst liegen in Schleswig-Holstein nunmehr 18 Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln vor. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat nach aktuellen Bestätigungen in allen Proben den Geflügelpesterreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

Kontakt mit infizierten Tieren vermeiden

Hierbei sind vorrangig Pfeifenten, aber auch Große Brachvögel, verschiedene Gänsearten (Nonnen-, Graugans) und eine Lachmöwe betroffen. Alle Nachweise in Schleswig-Holstein erfolgten im Kreis Nordfriesland. Auch in den Nachbarländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurden aktuell die ersten Fälle der Geflügelpest gemeldet.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Vorsicht beim Neukauf

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Mittels eines ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden und vor Wochen nochmals intensivierten Monitorings wird die Verbreitung des Geflügelpesterregers auch in der Wildvogelpopulation ermittelt.

Fund von verendeten Wildvögeln

Bürgerinnen und Bürger können hierbei unterstützen, indem sie Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif- und Eulenvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.


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