H5N1-Nachweis in Nordfriesland

Geflügelpest: Erster Nachweis im Herbst 2021 bei einem Wildvogel in SH

Geflügelpest: Erster Nachweis im Herbst 2021 bei einem Wildvogel in SH

Geflügelpest: Erster Nachweis im Herbst 2021 bei einem Wildvogel in SH

SHZ
Kiel
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Pfeifenten auf dem Weg ins Winterquartier. Foto: AGAMI/R. Martin Foto: 90037

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Bei einer Pfeifente, die in Nordfriesland verendet ist, wurde der Subtyp H5N1 nachgewiesen. Weitere Nachweise sind möglich.

Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Erreger des Subtyps H5N1 bei einem Wildvogel in Schleswig-Holstein bestätigt. Das teilt das Umweltministerium am Sonnabend mit.

Proben der im Kreis Nordfriesland verendet aufgefundenen Pfeifente wurden im Rahmen des ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden Wildvogel-Monitorings am Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht und an das FLI weitergeleitet. Es handelt sich um den ersten Nachweis von Geflügelpest in Schleswig-Holstein seit Mitte Juni.

Weitere Totfunde werden untersucht

Die weitere Entwicklung wird von den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein intensiv beobachtet. Derzeit wird lokal begrenzt eine geringe Anzahl von Totfunden verzeichnet, weitere Proben wurden daher bereits zur Untersuchung entnommen. Der aktuelle Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Schleswig-Holstein kann ein erster Hinweis auf mögliche weitere Nachweise sein.

Das Ministerium ruft alle Geflügelhalter zum Schutz ihrer Tiere auf. Die Halter sollen ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch prüfen, wenn nötig zu optimieren und konsequent umsetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Bei unter anderem erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Auch beim Zukauf von Geflügel sollen Halter darauf achten, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.

Schleswig-Holstein schwer von Geflügelpest betroffen

Das Geflügelpest-Geschehen 2020/2021 stellt das bislang größte, schwerste und am längsten andauernde Geschehen dar. Seit den ersten Ausbrüchen Ende Oktober 2020 wurde das Geflügelpestvirus bis Mitte Juni 2021 bei rund 700 Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt. In allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes wurde die Tierseuche amtlich festgestellt.

Im bundesweiten Vergleich war Schleswig-Holstein als erstes Bundesland und mit mehr als der Hälfte aller in Deutschland bestätigten Fälle am stärksten von der Geflügelpest bei Wildvögeln betroffen. Tausende verendete Wildvögel wurden vor allem entlang der Westküste, aber auch in den übrigen Landesteilen geborgen, um die Ansteckungsgefahr für weitere Vögel zu reduzieren.

Die Anzahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen konnte durch getroffene Maßnahmen auf insgesamt zehn beschränkt werden. Bundesweit wurde der Geflügelpesterreger in über 250 Hausgeflügelhaltungen amtlich festgestellt. In Schleswig-Holstein wurde zudem der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 bei drei im Sommer 2021 im Wattenmeer verendet aufgefundenen Seehunden nachgewiesen.


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