Neues Infektionsschutzgesetz

Diese Corona-Maßnahmen will die Ampelkoalition noch verschärfen

Diese Corona-Maßnahmen will die Ampelkoalition noch verschärfen

Diese Corona-Maßnahmen will Berlin noch verschärfen

SHZ
Berlin
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Auf Drängen der Länder soll die Möglichkeit eines Gastro-Lockdowns im geänderten Infektionsschutzgesetz festgeschrieben werden. Die Maßnahmen im Überblick. Foto: dpa/Sven Hoppe

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Die Ampelkoalition mit Olaf Scholz als Kanzler muss gleich zu ihrem Beginn die vierte Corona-Welle stoppen. Dafür soll bei einigen Maßnahmen noch nachgeschärft werden.

Mit der Bekanntgabe der SPD-Minister im Kabinett von Olaf Scholz steht am Montag die künftige Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP fest. Die vordringliche Aufgabe der neuen Regierung: die vierte Corona-Welle zu stoppen!

Dafür hatten in der vergangenen Woche die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz beim Corona-Gipfel neue Lockdown-Maßnahmen für Ungeimpfte angekündigt. Einige der Neuregelungen wie etwa die 2G-Regel im Einzelhandel werden in den Bundesländern bereits umgesetzt. Für die Ampelkoalition gilt es, die neuen Corona-Maßnahmen in ein geändertes Infektionsschutzgesetz zu gießen.

Wie die Corona-Pläne der Ampelkoalition lauten und der Fahrplan aussieht:

Die wichtigsten Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen sind bereits bei der Runde von Bund und Ländern gefällt worden. Dazu gehören unter anderem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, neue 2G-Regeln etwa beim Einkaufen, Maskenpflicht in den Schulen und ein Böllerverbot an Silvester.

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Impfpflicht in Pflegeheimen und Kliniken

Mit dem Ampel-Gesetz könnten die Maßnahmen noch einmal nachgeschärft werden. Im Bundestag sollen in dieser Woche mit zwei Extra-Sitzungen am Dienstag und Freitag weitere Regelungen beraten und beschlossen werden, wie es aus Kreisen der Ampel-Fraktionen hieß.

Im Video: Weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen – Das plant die Ampelkoalition


Dazu gehört eine geplante Impfpflicht für Personal in Einrichtungen mit Risikogruppen, etwa Pflegeheimen und Kliniken. SPD, FDP und Grüne sehen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur als Zieldatum vor, dass Beschäftigte bis 15. März 2022 Nachweise als vollständig Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder einen ärztlichen Beleg, dass sie nicht geimpft werden können.

Corona-Impfungen bei Tierärzten

Außerdem sollen über Ärzte hinaus auch zeitlich befristete Impfberechtigungen etwa für Apotheker, Tier- und Zahnärzte geregelt werden. Voraussetzung soll eine vorherige ärztliche Schulung sein. Weiterer Aspekt sollen unter anderem Ausgleichszahlungen an Kliniken für verschobene Behandlungen und frei gehaltene Betten sein.

Lesen Sie dazu: Wo Sie sich künftig gegen Covid-19 impfen lassen können

Gastro-Lockdown für Restaurants und Bars

Auf Drängen der Länder soll auch ein möglicher Gastro-Lockdown für Restaurants und Bars im geänderten Infektionsschutzgesetz festgeschrieben werden. Im Entwurf der Ampelkoalition heißt es dazu laut Medienberichten, dass zwar die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, für gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen sowie Messen und Kongresse soll dies aber nicht gelten. Allerdings: Fitnesscenter und Schwimmbäder sollen immer geöffnet bleiben.

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Hingegen sollen Versammlungen und Veranstaltungen, die keine geschützten Demonstrationen sind, dem Entwurf zufolge verboten werden können. Davon berührt sind insbesondere Sportereignisse mit größerem Publikum.

Vor der Durchsetzung scharfer Lockdown-Maßnahmen etwa im Gastro-Bereich müssen laut Entwurf des Ampel-Gesetzes die Landesparlamente ihre Zustimmung geben.

Testpflichten für Besucher

Das Ampel-Gesetz beinhaltet eine Klarstellung zu Besuchsregeln. Testpflichten gibt es für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen. Ausgenommen sind Patienten und "Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten". Dies trifft etwa auf Eltern beim Kinderarzt oder Assistenzkräfte bei Menschen mit Behinderungen zu. Diese Bestimmung ist neu, weil es zuvor in den Ländern Unklarheiten gegeben hatte.

Neues Infektionsschutzgesetz bis Mitte Dezember

Geplant ist, die Änderungen am Infektionsschutzgesetz bis zum 12. Dezember durch den Bundestag zu bringen. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen. Das soll vor dem 15. Dezember passieren. Eine Mehrheit in beiden Parlamenten gilt als sicher.

Länder die bereits vor dem Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November noch mit der alten Rechtsgrundlage als Basis strengere Maßnahmen erlassen hatten, sollen diese laut dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition über den 15. Dezember hinaus um zwei weitere Monate bis Mitte Februar verlängern können.

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