Restaurant im Kreis Pinneberg

Augenzeugin schildert massive Corona-Verstöße: Kreis will Fall prüfen

Augenzeugin schildert massive Corona-Verstöße: Kreis will Fall prüfen

Massive Corona-Verstöße: Kreis will Fall prüfen

SHZ
Kreis Pinneberg
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Masken sind in gastronomischen Innenbereichen für Personal und Gast Pflicht. In einem Pinneberger Lokal soll dagegen verstoßen worden sein. Foto: Ute Grabowsky/imago/ shz.de

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Unter anderem sollen die Beschäftigten keine Maske getragen haben. Der Fall liegt nun beim Gesundheitsamt.

Keine Masken, keine Nachweise: Als sie im Lokal Platz nimmt, staunt sie nicht schlecht. „Können sie mir erklären, warum Kellner:innen beim Bedienen in Pinneberg keine Masken tragen müssen? Ich muss da etwas verpasst haben“, schreibt eine Leserin gegenüber shz.de.

Obwohl sich die Frau im Innenbereich der Gaststätte aufhält, will keiner vom Personal wissen, ob sie geimpft, getestet oder genesen ist. „Ist die Beschränkung für Innengastronomie aufgehoben im Kreis?“, will sie wissen.

Mutmaßliche Verstöße: Kreis Pinneberg will Fall überprüfen

Klare Antwort von der Kreisverwaltung: Natürlich nicht. Auf Nachfrage erläutert das Gesundheitsamt, dass nach wie vor die aktuelle Schutzordnung vom 28. Juni Gültigkeit hat. Diese besagt unter anderem, dass sowohl Gastronomie-Personal als auch Gäste beim Bedienen und auf den Laufwegen im Innenbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Ebenfalls muss der Gast beim Betreten des Lokals einen entsprechenden Corona-Nachweis erbringen (Negativ-Test, Impfung oder Genesung).

Weiterlesen: Mehr Besucher, draußen ohne Maske: Diese Regeln gelten in SH seit dem 28. Juni

Im geschilderten Fall liegt also ein erhärteter Verdacht vor, dass massiv gegen die Corona-Maßnahmen verstoßen worden ist. Der Kreis will das überprüfen lassen. Der Fachdienst Gesundheit erläutert, dass die Kontrollen der Gastronomiebetriebe in der Regel durch die örtlichen Ordnungsbehörden erfolgen. Es gebe auch anlassbezogene Kontrollen, Hinweisen auf Verstöße werde nachgegangen.


Angesprochen auf den berichteten Vorfall zeigt sich Jürgen Schumann vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) entrüstet. „Da bin ich sehr erbost. So ein Verhalten stellt eine Gefahr für alle Gastronomen dar“, sagt der Chef des Kreisverband Pinneberg. Der Vorsitzende betont, er habe einen sehr guten Kontakt zu seinen Gastronomen – und die würden die Regeln auch entsprechend befolgen.

Urlauber berichten: Restaurants setzen Regeln nicht immer um

Doch die mangelhafte Umsetzung der Corona-Maßnahmen scheint in Schleswig-Holstein kein Einzelfall zu sein. So berichten beispielsweise Urlauber aus dem Kreis Ostholstein von völlig unterschiedlichen Erfahrungen. „In einigen Lokalen wurden im Innenbereich weder Nachweise verlangt noch Kontaktdaten erfasst. Andernorts wollte man dann wieder Negativ-Tests sehen und hat auf die Luca-App verwiesen“, schildert ein Augenzeuge. Für Schumann ist das ein Ärgernis. Er appelliert an alle Gastwirte, sich an die Maßnahmen zu halten.

Mit der Einschränkung, dass Personal und Gäste, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen müssen, könne auch die Dehoga leben. Allerdings macht Schumann keinen Hehl daraus, dass ihm die Testpflicht für Innenbereiche ein Dorn im Auge ist.


„Das ist tödlich für die Gastronomie, die Gäste bleiben größtenteils weg. Die Testpflicht muss wegfallen“, fordert Schumann. Diesen klaren Standpunkt habe er unter anderem auch in einem Gespräch mit SPD-Politiker Ralf Stegner deutlich gemacht, der für den Kreis Pinneberg in den Bundestag einziehen will.

Der Dehoga-Vorsitzende des Pinneberger Kreisverbands hofft, dass die Corona-Regeln für die Gastronomie schnell weiter gelockert werden. „Irgendwann ist der Sommer vorbei, dann ist man komplett auf die Innenbereiche angewiesen“, so Schumann. Voraussetzung bleibt aber auch dann weiterhin, dass sich alle an die Spielregeln halten.

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