30 Jahre Seehundabkommen

Artenschutz im Wattenmeer für SH „eine Erfolgsgeschichte“

Artenschutz im Wattenmeer für SH „eine Erfolgsgeschichte“

Artenschutz im Wattenmeer für SH „eine Erfolgsgeschichte“

SHZ
Kiel
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Kegelrobben liegen am Strand der Düne vor Deutschlands einziger Hochseeinsel Helgoland (Schleswig-Holstein) in der Sonne. Foto: Kay Nietfeld/dpa/shz

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Das Umweltministerium zieht eine positive Bilanz des Seehundschutzes im Wattenmeer. Die Bestände hätten sich seit 1999 erholt.

Das Land Schleswig-Holstein feiert 30 Jahre Seehundschutz im Wattenmeer. Im Oktober 1991 trat das von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden unterzeichnete Abkommen über die Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer, das „Wadden Sea Seal Agreement“ (WSSA) in Kraft. Es wurde kurz nach dem ersten Seehundsterben 1988 unter der UN-Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten geschlossen.

In einer entsprechenden Pressemitteilung wertet das Umweltministerium von Schleswig-Holstein das Seehundabkommen als großen Erfolg. Lebten 1999 nur noch etwa 15.200 Seehunde im Wattenmeer, wurde im Jahr 2020 mit 28.353 Seehunden ein neuer Höchststand seit Beginn des Monitorings gezählt.

Intensive Bejagung bis in die 1970er Jahre hinein wie auch schädliche Umwelteinflüsse hatten zu einem deutlichen Rückgang der Bestände geführt. Anfang der 1990er Jahre wurde es somit Zeit für die seit 1978 in der Trilateralen Kooperation zum Schutz des Wattenmeeres (TWSC) zusammengeschlossenen Staaten, gemeinschaftlich zu handeln.

Jagdverbot, Rehabilitation, Schutzzonen

„Schleswig-Holstein hat mit seinen umfassenden Schutzmaßnahmen dazu beigetragen, dass eine deutliche Erholung der Bestände zu verzeichnen und dieses trilaterale Schutzabkommen ein Erfolg geworden ist“, erklärt hierzu Umweltstaatssekretärin Dorit Kuhnt.

Die Jagd auf Seehunde ist seit 1974 verboten. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist die Jagd als Störungsquelle darüber hinaus generell verboten. Ein umfassendes System, das insbesondere den Umgang mit kranken und verletzten Tieren sowie deren Rehabilitation regelt, ist etabliert.

Besondere Schutzzonen für die wichtigen Wurf- und Liegeplätze von Seehunden und auch Kegelrobben sind ausgewiesen sowie Geschwindigkeitsregelungen für Wasserfahrzeuge eingeführt. Bei Zulassungen von Vorhaben im Wattenmeer werden mögliche Beeinträchtigungen durch entsprechende Vorgaben soweit wie möglich vermieden.

„Die Menschen können hier im Nationalpark Seehunde und auch Kegelrobben vielerorts in ihrem natürlichen Umfeld erleben. Diese für das Wattenmeer typischen Arten zeigen uns, dass Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt nötig sind – und bei Kontinuität zu einem langfristigen, sichtbaren Erfolg führen“, freute sich Kuhnt.

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