Einigung auf Gesetzentwurf

„Ampel“ stößt Corona-Maßnahmen an: Gratis-Tests und 3G-Pflicht

„Ampel“ stößt Corona-Maßnahmen an: Gratis-Tests und 3G-Pflicht

„Ampel“ stößt Corona-Maßnahmen an

SHZ
Berlin
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Corona-Schnelltests mussten ab dem 11. Oktober 2021 meist selbst bezahlt werden. Bald sollen sie wieder gratis sein. Foto: dpa/Christoph Soeder/shz.de

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Die Ampel-Parteien wollen bekannte Corona-Maßnahmen verlängern. Eine deutschlandweite 2G-Regel soll es nicht geben. Stattdessen plant die Ampel eine Rückkehr der Gratis-Schnelltests.

Die Ampel-Fraktionen haben sich auf einen Gesetzentwurf zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen bis ins kommende Jahr hinein verständigt. Zudem vereinbarten SPD, Grüne und FDP nach Angaben vom Montag, die Rückkehr von kostenlosen Corona-Tests sowie die Einführung einer 3G-Pflicht am Arbeitsplatz "auf den Weg" zu bringen. In dem Gesetzentwurf, der am Montag der Nachrichtenagentur AFP vorlag und der am Donnerstag im Bundestag beraten werden soll, sind diese Maßnahmen aber noch nicht enthalten.

Gratis-Corona-Tests kommen wieder

Die drei Fraktionen wollten "möglichst viele Menschen insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten schützen", erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Deswegen solle es wieder Gratis-Corona-Tests sowie eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz geben.

Weiterlesen: 3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Warum das rechtlich riskant ist

Kostenlose Schnelltests gibt es seit dem 11. Oktober nur noch in Ausnahmefällen, etwa für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter zwölf Jahren, sowie übergangsweise für 12- bis 17-Jährige und Schwangere.

Zudem soll es laut Wiese Rechtssicherheit für eine Testpflicht in bestimmten sensiblen Einrichtungen der Altenpflege geben. Daneben solle ein "Monitoring auch für die Booster-Impfungen" geschaffen werden.

Diese Corona-Maßnahmen sollen bis 19. März 2022 gelten

Die Ampel-Fraktionen wollen laut dem Gesetzentwurf einen "bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzmaßnahmen" ins Infektionsschutzgesetz aufnehmen. Dieser soll es ermöglichen, auch nach dem Auslaufen der epidemischen Notlage nationaler Tragweite am 25. November "je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen", wie es in dem Entwurf heißt.

Die neuen Maßnahmen sollen bis zum 19. März gelten. Das könnte sich allenfalls ändern, wenn sich die Corona-Lage verschärfen sollte etwa durch Virusmutationen.

Ausdrücklich genannt werden unter anderem:

  • Abstandsgebote
  • Maskenpflicht
  • 3G-Regelungen für öffentliche Räume
  • die Verpflichtung zu Hygienekonzepten
  • die Sammlung und Verarbeitung der Personendaten von Gästen.

Schulschließungen und andere Lockdown-Maßnahmen zählen nicht zu den aufgeführten Optionen.

Weder bundesweit 2G noch vorgeschriebene Test-Art

Auf eine bundesweite 2G-Regelung verzichtet der Entwurf; das heißt, der Zugang etwa zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportstätten und zu anderen Bereichen mit Publikumsverkehr soll Geimpften, Genesenen und Getesteten ermöglicht werden. Die Art des Testnachweises – Schnelltest oder PCR-Test – wird bundesgesetzlich nicht vorgegeben.

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Der neue Katalog sei "auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemiebekämpfung sinnvoll und angemessen sein können", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet." Ein Lockdown mit weit reichenden Schließungen ist in den Ampel-Plänen nicht mehr vorgesehen.

Corona-Hilfen bis Ende erstes Quartal 2022 verlängern

Um soziale und wirtschaftliche Härten für besonders von Corona betroffene Gruppen zu vermeiden, wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ebenfalls bis 31. März kommenden Jahres verlängert – auch die Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung bleibt bis dahin ausgesetzt.

Die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld – 30 statt zehn Kinderkrankentage beziehungsweise 60 statt 20 für Alleinerziehende – wollen die Ampel-Parteien "in das Jahr 2022 hinein" verlängern. Damit sollen die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern in der Pandemie abgemildert werden. Dies werde den Bund voraussichtlich 300 Millionen Euro kosten, heißt es in dem Entwurf.

Mit weiteren 900 Millionen Euro Kosten für den Bund im ersten Quartal 2022 schlägt demnach die verlängerte Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen zu Buche; der Bund schafft damit einen finanziellen Ausgleich für Mehrkosten von Krankenhäusern, die Covid-Patientinnen und -Patienten versorgen.

Gefälschten Impfpass gezeigt? Das soll künftig strafbar sein

Die Ampel-Parteien planen zudem eine Präzisierung bei der Strafbarkeit von Impfpass-Fälschungen. Die bisherige Regelung hatte Lücken, die nun geschlossen werden sollen.

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Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten und in der kommenden Woche, am 18. November, dann vom Parlament verabschiedet werden. Die Ampel-Fraktionen wollen sich dabei auch um die Unterstützung anderer Fraktionen bemühen. Einen Tag später könnte dann der Bundesrat auf einer Sondersitzung abschließend darüber entscheiden. Denn die nächste reguläre Sitzung der Länderkammer ist erst für den 26. November anberaumt – dann ist die epidemische Notlage bereits ausgelaufen.

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