Eindämmung der Corona-Pandemie

3G-Regeln – Beim Tanzen hört der Spaß auf

3G-Regeln – Beim Tanzen hört der Spaß auf

3G-Regeln – Beim Tanzen hört der Spaß auf

SHZ
Kiel
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Ein Brautpaar beim Hochzeitstanz. Foto: Imago/Hanke/shz.de

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Die manchmal kuriose Umsetzung der Corona-Regeln im Alltag hat Auswirkungen auf Hochzeitsfeiern, den Schwimmbadbesuch oder die Arbeit von Erziehern.

Die Inzidenz als alleiniger Maßstab hat abgedankt – jetzt ist 3G das Maß aller Dinge. Doch machen die neuen Corona-Regeln auf Basis von „Geimpft, Genesen und Getestet“ statt der Infektionszahlen das Leben endlich einfacher? Mitnichten.

Schon heim Tanzen hört der Spaß auf: Wenn sich Menschen in Innenräumen zur Musik bewegen, brauchen sie neuerdings einen aussagekräftigen PCR-Test. Zum Glück gilt diese absurde Regel bislang nur in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Schleswig-Holstein kann Heiratswilligen momentan die Lust am Fest vergehen.

Hochzeitsfeier

Hochzeiten dürfen zwar stattfinden und es darf auch getanzt werden. Wenn man dabei aber das Abstandsgebot von 1,50 nicht einhalten kann, – und wer kann das schon? – müssen 25er-Gruppen gebildet werden. Diese 25 Gruppenmitglieder – und nur diese – dürfen miteinander eine flotte Sohle aufs Parkett legen. Ist der Schwager oder die Nachbarin in einer anderen 25er-Gruppe, darf man sie nicht auffordern, denn die Gruppen dürfen sich nicht vermischen. Wer hat sich nur sowas ausgedacht?

Weiterlesen: 3G-Regel in SH: Corona-Testpflicht gilt jetzt für viele Innenräume

Im Schwimmbad

Auch Schwimmen im Hallenbad kann kompliziert werden, denn ohne Personalausweis geht manchmal gar nichts mehr. Der Impfausweis alleine reicht nicht mehr um eingelassen zu werden. So erging es Anfang der Woche Mitgliedern eines Kieler Schwimmvereins, die zwar der Kursleiterin seit Jahren wohl bekannt sind, bei der Einlasskontrolle aber abgewiesen wurden, weil sie aus Angst vor Langfingern ihr Portemonnaie samt Ausweis zu Hause gelassen hatten. Die betagten Damen und Herren vom Aquajogging-Kurs standen alle unter Verdacht, ein geklautes Handy oder den Impfausweis eines Dritten vorzulegen. Komisch! Sonst wird immer davor gewarnt, ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen.

Den Schwimmkurs mussten sich auch Kinder abschminken, die nicht per Lichtbild ihre Identität nachweisen konnten und sich auf die Schultests beriefen. Selbst als Eltern schnell das Konterfei ihres Sprößlings, an die Hallenaufsicht mailten, gab es kein Einsehen. Die Kids blieben trocken wie unbegossene Pudel.

Großzügige Übergangslösungen und das Ausschöpfen von Ermessensspielräumen sind angesichts der Pandemieangst aus der Mode gekommen. Übrigens: Weder in der Landes- noch in der Bundesverordnung zur Corona-Bekämpfung steht etwas von Identitätsnachweis.

Kontakte einfach anrufen

Während im Schwimmbad die Zügel angezogen werden und den Bürgern von der Verwaltung gezeigt wird, wo es lang geht, hat sich der Amtsschimmel andernorts tief hinten im Stall versteckt. Zum Beispiel im Kreis Pinneberg. Dort werden Personen, die sich mit Covid-19 infiziert haben, aufgefordert, selbstständig in Quarantäne zu gehen und – so die Bitte der Kreisverwaltung – auch selbst ihre Kontaktpersonen zu informieren. Auf diese Weise erhofft sich die Behörde eine bessere Eingrenzung des Infektionsgeschehens.

„Der Anruf durch das Gesundheitsamt bei engen Kontaktpersonen, der bei steigenden Infektionszahlen nicht mehr zeitnah möglich ist, kann dadurch entfallen“, heißt es im Schreiben des Kreises. Zur Erinnerung: Noch vor wenigen Wochen war das Aufspüren von Kontaktpersonen so wichtig, dass Bundeswehrsoldaten um Hilfe gebeten wurden und einsprangen. Sogar der Lockdown mit all seinen Kollateralschäden wurde damit gerechtfertigt, dass nicht nur Kliniken sondern auch Gesundheitsämter vor Überlastung zu schützen seien.

Das ist jetzt Schnee von gestern und hat den Segen der Landesregierung. „Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund unter anderem des Impffortschrittes und der derzeitigen Erkenntnisse und soll dazu beitragen, dass die Gesundheitsämter entsprechend der Situation vor Ort agieren können“, teilte das Sozialministerium in Kiel sibyllinisch mit.

Kita: Trost ohne Maske

Und noch ein Kuriosum: In der Kita gilt Maskenpflicht fürs Personal. Die Ausnahme: wenn Kinder getröstet werden müssen oder Streitschlichten angesagt ist. Dann darf die Maske ab. Also eigentlich immer, denn bei 30 Kindern in der Gruppe sind solche Szenarien keine Ausnahme sondern die Regel.

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