Nachweis über Corona-Test
3G-Regel am Arbeitsplatz: Wer kontrolliert, ob der Chef alles richtig macht?
3G-Regel am Arbeitsplatz: Wer kontrolliert, ob der Chef alles richtig macht?
Wer kontrolliert, ob der Chef alles richtig macht?
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Arbeitnehmer dürfen ihr Büro nur noch betreten, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Regel kontrolliert der Arbeitgeber. Und wer schaut, ob der alles richtig macht?
Nach der neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber von ihren Angestellten kontrollieren, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind, wenn sie ins Büro kommen. Die Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Chefs müssen sich dabei auch auf Kontrollen von außen einstellen, ob sie alles richtig machen.
3G am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten
3G-Regel am Arbeitsplatz: So wird kontrolliert
Ihren Corona-Status gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen müssen Geimpfte und Genesene zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, dem Impfzertifikat über eine App oder dem Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.
Unternehmen müssen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und auch dokumentieren. Sie sind dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.
Die Arbeitgeber können die Kontrolle von 3G-Nachweisen auch an betriebsfremde Personen abgeben. Diese Personen oder Firmen sind bei der Wahrnehmung der Kontrollpflicht auch an den Datenschutz gebunden und müssen die Datenschutzrichtlinien einhalten.
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Kontrollen für Arbeitgeber
Nicht nur die Angestellten sollten ihre Nachweise parat haben, auch die Chefs müssen sich auf Kontrollen einstellen. Rechtsanwalt und TV-Experte Kay Rodegra erklärt gegenüber dem "SWR", dass Arbeitgeber vom Gesundheitsamt, beziehungsweise von der Arbeitsschutzbehörde wie zum Beispiel dem Gewerbeaufsichtsamt oder dem Amt für Arbeitsschutz, überprüft werden können.