FUSSBALL

Sponsoren-Dilemma bei der dänischen Nationalmannschaft

Sponsoren-Dilemma bei der dänischen Nationalmannschaft

Sponsoren-Dilemma bei der dänischen Nationalmannschaft

Ritzau/hdj
Kopenhagen
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Die Trainingsbekleidung wird es in dieser Form nicht mehr geben. Foto: Liselotte Sabroe / Ritzau Scanpix

Kreditinstitute und Glücksspielanbieter dürfen seit dem 1. Juli per Gesetz nicht mehr werblich in Zusammenhang gebracht werden – das gilt auch für die Kleidung der dänischen Nationalmannschaft, hat der Verbraucherombudsmann nun bestätigt.

Die dänische Fußball-Nationalmannschaft und der dänische Fußballverband DBU stehen in einem möglichen Sponsoren-Dilemma vor den Nations-League-Spielen im September gegen Belgien und England.

Ein neues Gesetz zur Vermarktung von Sofortkrediten sieht vor, dass Kreditinstitute und Anbieter von Glücksspielen nicht werblich in Zusammenhang stehen dürfen. Auf der Trainingsbekleidung der dänischen Nationalmannschaft sind allerdings sowohl das Logo der „Arbejdernes Landsbank“ als auch das Logo des Wettanbieters „Oddset“ platziert.

Dies steht laut dem Verbraucherombudsmann in Konflikt mit geltendem Recht, berichtet „bold.dk“, die Akteneinsicht beantragt haben sollen.

„Nach Auffassung des Verbraucherombudsmannes liegt ein Verstoß gegen §11 b des Wettbewerbsgesetzes vor, wenn auf der Trainingsbekleidung der Nationalmannschaft sowohl das Logo für „Arbejdernes Landsbank“ als auch das Logo von „Oddset“ zu sehen ist“, heißt es auf „bold.dk“.

Selbst wenn nur das Logo des Wettanbieters auf der Kleidung wäre, dürfe die Kleidung beispielsweise nicht vor einer Pressewand getragen werden, auf der das Logo eines Kreditinstitutes zu sehen ist.

Ganz verzichten müsse der Verband jedoch auf keinen der beiden Sponsoren.

„Wir denken nicht, dass sich die beiden Sponsoren gegenseitig ausschließen. Man muss sie nur trennen“, sagt die Top-Beraterin beim Verbraucherombudsmann, Mai Hansen.

Ein schwacher Trost für DBU-Direktor Jakob Jensen, der die Anfrage an den Ombudsmann gestellt hatte.

„Das darf nicht wahr sein und das Gesetz muss geändert werden, sodass eine alte ehrwürdige Bank und ein Glücksspielanbieter, von dem 80 Prozent in staatlichem Besitz sind, wieder Seite an Seite stehen können“, so Jakob Jensen.

Das neue Gesetz zu Schnellkrediten ist am 1. Juli in Kraft getreten; es soll die Verschuldung der Bürger durch teure Kredite verhindern.

Kurz gesagt bedeuten die neuen Regeln, dass nicht für Kredite in Verbindung mit Glücksspielanbietern geworben werden darf.

Obwohl die „Arbejdernes Landsbank“ keine Sofortkredite anbietet, gilt das Gesetz auch für sie.

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