Gericht

Vergewaltigungsversuch: 18-Jähriger muss ins Gefängnis

Vergewaltigungsversuch: 18-Jähriger muss ins Gefängnis

Vergewaltigungsversuch: 18-Jähriger muss ins Gefängnis

Sonderburg/Sønderborg
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Im Sonderburger Stadtgericht wurde ein Urteil gefällt. Foto: Archiv Karin Riggelsen

Im Sonderburger Gericht hatte der Angeklagte alles abgestritten. Das Urteil des Sonderburger Stadtgerichts: ein Jahr und neun Monate.

In einer für alle unangenehmen Angelegenheit wurde am Donnerstag im Sonderburger Stadtgericht ein Urteil gefällt: Der heute 18-jährige Angeklagte wurde der versuchten Vergewaltigung eines 72-jährigen behinderten Mannes für schuldig befunden. Er wurde zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt. 

Opfer war blind

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der am 29. Juni 2019 um 7.20 Uhr nur 17-jährige Mann in die Wohnung des in einer beschützten Wohngemeinschaft auf der Düppeler Seite in Sonderburg wohnenden Opfers eingedrungen war. Er soll ihn anschließend sexuell missbraucht haben. 

Der 72-Jährige, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gericht verhört wurde, leidet an einer genetischen Augenkrankheit. Er kann nichts sehen. 

Der 17-Jährige soll anschließend seinem Opfer gedroht und diesen mit einem scharfen Gegenstand gegen Hals und Schulter gestochen haben. 

Alles abgestritten

Der 18-Jährige hatte bei der einleitenden Gerichtsverhandlung alles rigoros abgestritten. Er kannte den 72-Jährigen überhaupt nicht, so „JydskeVestkysten“. Der Angeklagte wohnt nicht weit vom Opfer entfernt bei seinem Vater. 

Der 72-Jährige war nach dem Übergriff ärztlich untersucht worden. Es wurden Sperma-Reste gefunden, deren DNA-Profil keine Zweifel hinterließen. Mit einer Wahrscheinlichkeit von einer Million war die Flüssigkeit identisch mit der DNA des Angeklagten. 

Der 18-Jährige hatte in der besagten Nacht in verschiedenen Wirtshäusern Sonderburgs gefeiert. Er war in den frühen Morgenstunden laut eigener Aussage direkt nach Hause gegangen. Er hatte sich schlafen gelegt und war erst nachmittags mit Kopfschmerzen aufgewacht. 

Der 18-Jährige verzog keine Miene, als das Urteil fiel. Der Mann wird sich in den folgenden 14 Tagen Bedenkzeit überlegen, ob er beim Landesgericht in Berufung geht. 

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