Deutsche Minderheit

Frauenbund Sonderburg: Mit neuen Satzungen in die Zukunft

Frauenbund Sonderburg: Mit neuen Satzungen in die Zukunft

Frauenbund Sonderburg: Mit neuen Satzungen in die Zukunft

Sonderburg/Sønderborg
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Bei der Generalversammlung 2022 wurde Ursula Rasmussen - immer Ulla genannt - gedacht. Foto: Ilse Marie Jacobsen

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Am Sonnabend dürfen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Generalversammlung des Frauenbundes Sonderburg zu einigen konkreten Änderungen Stellung beziehen. Die neuen Regeln hat der Verein mit der Einladung zur Generalversammlung vorab veröffentlicht.

Bereits seit einigen Jahren arbeitet die Vorsitzende Renate Weber-Ehlers an konkreteren und aktualisierten Vereinssatzungen für den Frauenbund für die Stadt Sonderburg und Umgebung.

Jetzt ist das Projekt abgeschlossen. Bei der Generalversammlung am Sonnabend, 22. April, wird im Saal des Mariaheims an der Møllegade auf Punkt 7 in der Tagesordnung über die überarbeiteten Satzungen abgestimmt. Beginn der Versammlung ist um 14.30 Uhr.

Kleinerer Vorstand

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhielten die mit rot markierten Satzungsänderungen in kursiv schon vorab zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung. Den Änderungen zufolge wird der Vorstand künftig nicht aus fünf, sondern aus drei bis fünf Mitgliedern bestehen.

Hinzu kommt unter anderem auch eine Konkretisierung bei der Einberufung für die Generalversammlungen, bei Anträgen von außen und die Amtszeit der gewählten Mitglieder. Wer den Mitgliedsbeitrag zahlt, kann als ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Vereinsschädliche Aktivitäten können zu einer Ausschließung eines solchen Mitglieds führen.

Die Generalversammlung ist die oberste Instanz des Vereins. Sie entscheidet unter anderem über die Höhe des Mitgliedsbeitrags, Satzungsänderung und die Auflösung des Vereins.

Zwei Vorstandsmitglieder beschlussfähig

Unter anderem der Paragraf 3 des Frauenbund-Vereins soll ausgebaut werden. In der früheren Ausgabe bestand der Vorstand aus fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist gestattet. Künftig soll der Vorstand mehr Möglichkeiten erhalten.

 

Generalversammlung 2021: V.l. Versammlungsleiter Jörn Petersen, Silvia Steger, Renate Weber-Ehlers und vorn Waltraut Thrams Foto: Ilse Marie Jabobsen

„Der Vorstand entfaltet sein Wirken in Sitzungen und ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder teilnehmen. Der Vorstand konstituiert sich selbst mit mindestens einer Vorsitzenden und einer Kassiererin. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch eine einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und das Protokoll ist von den Beschließenden zu unterschreiben. Zeichnungsberechtigt für den Verein ist die Vorsitzende und – in deren Abwesenheit – die Kassiererin“, heißt es in der Neufassung.

Berichte und Wahlen

Bei der Generalversammlung des Frauenbunds werden die Vorsitzende Renate Weber-Ehlers, die Kassiererin Silvia Steger und die zwei Delegierten Hilde Christiansen und Renate Weber-Ehlers einen Bericht ablegen.

Bei den Wahlen nimmt Ulla F. Lund keine Wiederwahl an. Für sie muss eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden werden.

Silvia Steger, Anne Jessen, Hilde Christiansen, Waltraut Thrams und Renate Weber-Ehlers stellen sich weiterhin zur Verfügung. Das Gleiche gilt für den Revisor Rainer Naujeck. Auch Rolf Christian Weber steht zur Wahl.

Die Vorsitzende hofft am Sonnabend auf eine rege Teilnahme.

Das Mariaheim in der Sonderburger Innenstadt Foto: Sara Eskildsen
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