Entschädigung
Bomben auf Kjär: Forsvaret bearbeitet Schadens-Meldungen
Bomben auf Kjär: Forsvaret bearbeitet Schadens-Meldungen
Bomben auf Kjär: Forsvaret bearbeitet Schadens-Meldungen
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Wer bei der Sprengung der alten Bomben auf der Halbinsel Kjär einen Schaden am Gebäude verzeichnen musste, kann nun Schadensersatz beantragen.
Am 16. November wurden vormittags zwei Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg auf der Halbinsel Kjär (Kær) gesprengt. Das führte bei einigen Bürgerinnen und Bürgern in der Sicherheitszone zu Schäden an den Gebäuden. Nun erhalten sie von der Kommune Sonderburg eine E-Mail oder einen Brief, dass sie eine Entschädigung bei der Verteidigungsinstanz Forsvaret in Dänemark beantragen können. Forsvaret wird diese Schreiben anschließend bearbeiten.
Bevor die Richtlinien geklärt werden konnten, mussten die betroffenen Menschen die Schäden bei der süddänischen Polizei einreichen. Diese Instanz hat alle Schäden registriert.
Mehrere Behörden involviert
Am 21. November waren die Bewohnerinnen und Bewohner von der Halbinsel Kjär bei einem Bürgertreffen im Sonderburger Theater über die bis dahin aktuelle Lage informiert worden. Die Reichspolizei und andere Behörden mussten erst beraten, wo die Entschädigungs- und versicherungsmäßigen Verhältnisse geregelt werden sollten.
Bei der Bombenaktion hinter Hestehave gab es eine mögliche dritte Bombe. Diese hatten die Metalldetektoren des Munitionsräumdienstes EOD angezeigt. Dabei handelte es sich aber um Metallschrott, wie bekannt gegeben wurde.