Kriminalität

30-Jähriger leugnete Vergewaltigung in Augustenburg

30-Jähriger leugnete Vergewaltigung in Augustenburg

30-Jähriger leugnete Vergewaltigung in Augustenburg

Sonderburg/Sønderborg
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Ein 30-jähriger Mann aus dem Raum Sonderburg wurde dem Haftrichter vorgeführt. Foto: Karin Riggelsen

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Bei dem Haftprüfungstermin am Dienstag wurden die Türen aufgrund der Nachforschungen geschlossen. Der Mann wurde für vier Wochen in U-Haft geschickt.

Der in weiße Krankenhauskluft gekleidete schmale 30-jährige Angeklagte mit den kurzen Haaren saß auf einem Stuhl im Gerichtssaal 7 im Sonderburger Stadtgericht und starrte nach unten. Der Haftprüfungstermin endete für ihn mit U-Haft. Die Richterin schickte ihn für de nächsten vier Wochen ins Gefängnis. Der Mann legte keinen Einspruch gegen diese Entscheidung ein. 

Dem jungen Mann werden schwere Vergehen zur Last gelegt, wie die Bevollmächtigte der Staatsanwaltschaft, Siv Lund Mygind, feststellte.

Er soll in der Silvesternacht im Zeitraum zwischen 20.30 und 00.35 Uhr eine junge Frau unter anderem mithilfe eines Klappmessers zu diversen sexuellen Diensten und Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Das Vergehen soll in Augustenburg an einem nicht näher beschriebenen Ort stattgefunden haben.

30-Jähriger stritt alles ab

Laut Staatsanwaltschaft hatte das Opfer zu den sexuellen Handlungen nicht eingewilligt. Sie hatte sich gewehrt und versucht zu flüchten. Der Mann stritt die schweren Vorwürfe aber ab.

Eine Aussage wollte er beim Haftprüfungstermin aber trotzdem zu Protokoll geben. „Das, was ich erinnern kann", meinte er.

Aufgrund der Schwere des Vergehens und des Alters des Opfers wurden die Türen beim Haftprüfungstermin geschlossen.

„Darf ich ihn umarmen?“

Noch bevor die Richterin den Gerichtssaal betrat, traf die Mutter des 30-jährigen Mannes ein. „Darf ich dabei sein?“, fragte sie die zwei Polizisten. Das durfte sie. „Darf ich ihn auch umarmen?“, so ihre nächste vorsichtige Frage. Auch das durfte sie, bevor der Haftprüfungstermin begann.

Als die Türen geschlossen wurden, musste auch die Mutter den Gerichtssaal verlassen.

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