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Zustand von Weltkriegspanzer aus Villa beschäftigt Juristen

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dpa
Kiel
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Die Aufschrift «Landgericht» an einem Briefkasten am Eingang des Landgerichts in Kiel. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild

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Die Bilder der Sicherstellung des Wehrmachtspanzers aus einer Villa an der Kieler Förde gingen um die Welt. Das Landgericht Kiel befragt nun Experten zum Zustand des Kriegsgeräts. Ist der mehr als 70 Jahre alte «Panther» weiter als Kriegswaffe anzusehen?

Über den Zustand eines Weltkriegspanzers aus einem Villenkeller gibt es eine juristische Auseinandersetzung vor dem Kieler Landgericht. Angeklagt ist der 84 Jahre alte Eigentümer aus einem Kieler Vorort. Im Sommer 2015 hat die Staatsanwaltschaft den Panzer vom Typ «Panther» und anderes Kriegsgerät in der Villa des Mannes an der Kieler Förde sichergestellt. Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht über eine Verständigung waren bislang nicht erfolgreich. Am Donnerstag haben die Beteiligten einen ersten Sachverständigen zum Zustand des Panzers, einer Flak und eines Granatwerfers befragt.

Der Angeklagte muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und weitere waffenrechtliche Bestimmungen verantworten. Bei einer Durchsuchung wurden auch ein Torpedo, ein Mörser, eine Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter sowie Waffen und Munition sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft wertet neben dem Panzer auch die Flugabwehrkanone und andere Waffen als Kriegswaffe. Dagegen geht die 7. Große Strafkammer auf Basis mehrerer Gutachten davon aus, dass es sich nur bei der Flugabwehrkanone nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln dürfte.

Bei der Vernehmung des Experten von der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen traten unterschiedliche Auffassungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Frage, ob es sich bei dem Wehrmachtspanzer noch um eine Kriegswaffe handelt, offen zu Tage.

Nach Ansicht des Verteidigers Gerald Goecke reicht aus, dass der Panzer hinreichend unbrauchbar gemacht wurde, um einen bestimmungsgemäßen Einsatz zu verhindern. «Es gibt keine rechtlich verbindlichen Demilitarisierungsvorgaben.» Staatsanwalt Thorsten Wolke widersprach: «Alle Dinge, die auf der Kriegswaffenliste stehen, sind per se verboten.» Die Frage der Funktionstüchtigkeit spiele keine Rolle. Für die Kammer ist entscheidend: Wenn der Panzer nicht im Kriegseinsatz verwendet werden könne, «ist das keine Kriegswaffe mehr», sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg.

Im Kern geht es darum, ob der «Panther» und anderes Kriegsgerät unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Mit einer Periskop-Kamera untersuchte der Gutachter das Panzerrohr und stellte dabei Rost fest. Eine Reinigung des Rohrs sei denkbar, schwieriger sei die Beschaffung des entfernten Verschlusses. Eine Instandsetzung unter militärischen Standards ist demnach schwierig, aber nicht unmöglich.

Eine gewisse Treffergenauigkeit des Panzers ist nach Ansicht des Experten für den Fall noch zu erwarten. Möglich sei nur Schießen mit Fernzündung. «Die Performance wäre aber nicht mit dem vergleichbar, was es damals war.» Das Rohr sei mehr als 70 Jahre alt. «Einen modernen Panzer kann ich mit einem solchen Panzer nicht belangen.» Beispielsweise in einem Konflikt in Afrika mit alten Panzern aus sowjetischer Produktion könne dieser aber noch eine ernstzunehmende Waffe sein. «Wenn ich damit schießen kann, dann hat das noch Wirkung.»

Im Gegensatz zum Panzer sei das Rohr der Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 in einem besseren Zustand, sagte der Gutachter. Vor der Lagerung sei offenbar Fett eingesetzt worden. Sogenannte Schweißraupen, die eine Nutzung verhindern sollen, sind nach Ansicht des Sachverständigen mit handelsüblichen Werkzeugen entfernbar. Die Kosten eines Tests der Funktionsfähigkeit durch fünf Probeschüsse, die eigens vom Unternehmen Rheinmetall angefertigt werden müssten, bezifferte er auf 216.000 Euro. Zur Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschusses sagte er: «Ich habe keine Glaskugel.» Beim Mörser vom Typ Granatwerfer 36 stellte er eine Durchbohrung sowie eine Verschweißung fest. Das Gerät sei nicht sinnvoll einsatzfähig.

Der angeklagte Finanzvermittler war im Zuge von Ermittlungen um wieder aufgetauchte Nazi-Kunst ins Visier geraten. Den Panzer kaufte der Mann 1977 als Schrott in Großbritannien. Später half ihm die Bundeswehr bei der Überholung des Motors und stellte dafür 28.317 Euro in Rechnung.

Ein Urteil in dem Fall wird im Juli erwartet. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden mit mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren Gefängnis geahndet.

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