Schleswig-Holstein & Hamburg

Vier Jahre Haft für Messerattacke auf Hamburger Parkplatz

Vier Jahre Haft für Messerattacke auf Hamburger Parkplatz

Vier Jahre Haft für Messerattacke auf Hamburger Parkplatz

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbol

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Ein Streit um Einparkkünste eskaliert, zwei Familien sind danach zerstritten. Wenige Tage später treffen sich zwei Angehörige zum Gespräch auf einem Parkplatz. Doch einer von ihnen sticht zu. Nun hat das Landgericht Hamburg ein Urteil gesprochen.

Für eine Messerattacke auf einem Parkplatz hat das Landgericht Hamburg einen 24-Jährigen am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er habe sich des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht, waren die Richter überzeugt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben eines Gerichtssprechers zahlte der Angeklagte dem Opfer bereits vor dem Urteil 10 000 Euro Schmerzensgeld. Der Deutsche hatte gestanden, im August 2020 auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants an der Eiffestraße mit einem Messer mindestens elf Mal auf seinen Kontrahenten eingestochen zu haben. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt.

Die Eltern des Geschädigten hatten sich zuvor durch Einparkversuche der Schwester des Angeklagten behindert gefühlt. Es gab nach Überzeugung des Gerichts eine Rangelei zwischen der Mutter des Opfers und der Schwester des späteren Angreifers. Nach Angaben des Gerichtssprechers zogen sich die Frauen gegenseitig an den Haaren - dabei wurde das Kopftuch der Schwester zum Teil heruntergerissen. Außerdem habe der Vater des Opfers der Schwester in den Bauch geschlagen.

Der Sohn des Paares und der Angeklagte waren bei dem Vorfall beide nicht anwesend, trafen sich jedoch einige Tage später zu einer Aussprache auf dem Parkplatz. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, sein Ziel sei es gewesen, weitere Aggressionen gegen seine Schwester zu verhindern. Das Messer habe er nur vorsichtshalber zu seinem eigenen Schutz mitgenommen. Doch es kam zur Eskalation.

Der 24-Jährige war ursprünglich vor dem Landgericht des versuchten Mordes angeklagt. Doch das Gericht sah kein Mordmerkmal als erfüllt an. Es sei kein Überraschungsangriff gewesen, denn die Situation habe sich auf dem Parkplatz aufgeschaukelt, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte sei «völlig ausgetickt». Eine psychiatrische Sachverständige ging von einer Affekttat aus. Die Schuldfähigkeit sei erheblich eingeschränkt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte in ihrem Plädoyer fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Anwälte der Nebenklage plädierten auf fünf Jahre und acht Monate. Die Verteidigung hielt eine deutlich niedrigere Haftstrafe für angemessen. Die Kammer blieb schließlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Gründe waren unter anderem, dass der Angeklagte noch so jung sei, Reue gezeigt habe und nicht vorbestraft sei.

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