Schleswig-Holstein & Hamburg

Verteidigung: Weniger als vier Jahre Haft für Messerattacke

Verteidigung: Weniger als vier Jahre Haft für Messerattacke

Verteidigung: Weniger als vier Jahre Haft für Messerattacke

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Justizbeamter steht vor dem Sitzungssaal des Gerichts. Foto: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

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Im Hamburger Prozess um eine Messerattacke auf einem Parkplatz hat die Verteidigung auf eine deutlich niedrigere Haftstrafe als die Anklage plädiert. Sollte der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, reiche eine dreijährige Haftstrafe, forderte die Verteidigung am Donnerstag. Für den Fall einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags beantragte sie die Verhängung einer Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren. Das Urteil sollte noch am Donnerstag gesprochen werden.

Der 24-Jährige war ursprünglich vor dem Landgericht des versuchten Mordes angeklagt. Er soll im August vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants an der Eiffestraße aus Rache mit einem Klappmesser mindestens elf Mal auf einen anderen Mann eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte in ihrem Plädoyer fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Anwälte der Nebenklage plädierten auf fünf Jahre und acht Monate.

Hintergrund der Tat soll ein Streit zwischen den Eltern des Geschädigten und der Familie des Angeklagten nach einem Vorfall im Straßenverkehr gewesen sein. Dabei soll der Vater des Opfers die Schwester des Angeklagten geschlagen, die Mutter ihr zum Teil das Kopftuch heruntergerissen haben.

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