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Tod von Zielfahnder: Letztes Wort stimmt Ankläger milde

Tod von Zielfahnder: Letztes Wort stimmt Ankläger milde

Tod von Zielfahnder: Letztes Wort stimmt Ankläger milde

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

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Im Prozess um den Tod eines Hamburger Zielfahnders hat die Staatsanwaltschaft ihre ursprüngliche Strafforderung von sieben Jahren um zwei Monate reduziert. Der Sitzungsvertreter der Behörde habe dies am Freitag nach dem letzten Wort des Angeklagten getan, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Staatsanwalt habe erstmals Einsicht bei dem 30-Jährigen erkannt. Nach Überzeugung der Anklagebehörde hat sich der Beschuldigte der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. (Az.: 601 Ks 5/20)

Der 57 Jahre alte Polizist war bei einer Festnahmeaktion am 25. Februar vergangenen Jahres in Hamburg-Lurup schwer verletzt worden. Er starb acht Tage nach einem Frontalzusammenstoß mit dem Wagen des Angeklagten in einem Krankenhaus. Der Hamburger Beamte und weitere Zielfahnder aus Itzehoe hatten den mit drei Haftbefehlen gesuchten Mann festnehmen wollen.

Die Verteidigung beantragte am Freitag, den Angeklagten nur wegen Fahrens ohne Führerschein in zwei Fällen zu einer maßvollen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Zum Prozessauftakt hatte der 30-Jährige erklärt, er habe bei der Festnahmeaktion an einen Überfall geglaubt. Als ein Zivilbeamter auf seinen Beifahrersitz sprang, habe er hektisch aufs Gas gedrückt und zugleich Faustschläge abbekommen.

Das Urteil soll am 21. April verkündet werden.

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