Schleswig-Holstein & Hamburg

Tod auf dem Spielplatz: Verteidiger hat Revision eingelegt

Tod auf dem Spielplatz: Verteidiger hat Revision eingelegt

Tod auf dem Spielplatz: Verteidiger hat Revision eingelegt

dpa
Lübeck (dpa/lno) -
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Eine Justitia an einem Gerichtsgebäude. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Der Fall eines getöteten 22-Jährigen auf einem Spielplatz in Grönwohld im Kreis Stormarn geht vor den Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe. Der Verteidiger des vor dem Landgericht in Lübeck verurteilten Angeklagten will das Urteil überprüfen lassen und hat Revision eingelegt, berichtet der «shz». Dabei werden - anders als bei einer Berufung - nicht alle Zeugen neu gehört, sondern lediglich geprüft, ob die Richter geltendes Recht korrekt angewendet haben.

Der 21-Jährige war wegen des tödlichen Messerangriffs zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Angeklagte sein 22 Jahre altes Opfer im Oktober 2020 mit 27 Messerstichen getötet habe, sagte die Richterin demnach. Hintergrund der Tat sei ein Streit um Drogengeschäfte gewesen.

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