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Tochter soll Mutter erstickt haben: Verstörende Bilder

Tochter soll Mutter erstickt haben: Verstörende Bilder

Tochter soll Mutter erstickt haben: Verstörende Bilder

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Die Aufschrift «Landgericht» an einem Briefkasten am Eingang des Landgerichts. Foto: Markus Scholz/dpa/archivbild

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Eine 54-Jährige soll ihre Mutter umgebracht haben. Vor dem Kieler Landgericht geht es um ihre Schuldfähigkeit.

Es ist ein verstörendes Bild: Eine 54-Jährige wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Sie erscheint ungepflegt, mit einem fahlen, von exzessivem Leben gezeichneten Gesicht, die Bewegungen fahrig. Als sie sich setzt, wirkt sie wie abwesend, die Blicke ziellos. Nur gelegentlich erweckt sie den Eindruck, als verstehe sie, was um sie herum geschieht.

Am 8. Dezember 2020 soll die Frau ihre Mutter umgebracht haben. Als die 83-Jährige von einer Tagespflegestätte nach Hause gebracht wurde, habe die Tochter sie schon erwartet und in die Wohnung gezerrt, trägt Staatsanwältin Gesine Ohst vor. Dort habe sie die Mutter zu Boden gebracht, sich auf deren Gesicht gesetzt und ihr Mund und Nase zugehalten. Die 83-jährige hilfsbedürftige Frau erstickte am Tatort. Die Staatsanwältin geht von Totschlag aus.

Auf den Fahrer, der die Frau bis zu ihrer Wohnungstür im 6. Obergeschoss eines Kieler Wohnhauses begleitete, wirkt die Tochter aggressiv, mit Bier in der einen und einer Zigarette in der anderen Hand. Sie habe unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden und undeutlich gesprochen, sagt er. Die Mutter habe Angst vor ihr gehabt. Als die Tür zuschlägt, hört er sofort Hilfeschreie der alten Dame, ruft die Polizei.

Einer der Beamten fühlt anfangs noch Atempuls bei der 83-Jährigen, dann nicht mehr. Reanimierungsversuche bleiben erfolglos. Nach Aussagen des Beamten sitzt die Tochter zunächst mit einem Bier auf der Couch, redet unverständlich und wirkt alkoholisiert. Wenig später gesteht sie demnach im Nebenzimmer: «Ich habe meine Mutter umgebracht.»

Eine Pflegehelferin der alten Dame spricht vor Gericht von «menschlichem Niedergang durch Alkohol und Drogen». Was sie meinte, sah man im Gerichtssaal deutlich. Das Verhältnis zwischen beiden sei ambivalent gewesen. Die Mutter habe am Suchtverhalten der Tochter gelitten und sich teilweise die Schuld dafür gegeben. Sie habe ihr aber auch Geld zugesteckt, bis ein Betreuer es verwaltete.

Dass die 54-Jährige vieles nicht zu erfassen schien, machte eine Mitteilung des Vorsitzenden Richters Jörg Brommann deutlich. Als er berichtet, dass der Freund der Beschuldigten kurz vor Beginn des Verfahrens starb, reagiert sie anscheinend ohne Emotionen mit den Worten: «Wenn, ist ihm höchstens ein Bein abgefallen».

Nach Aussagen des verstorbenen Freundes vor der Polizei, die der Vorsitzende verliest, leidet die 54-Jährige an Psychosen und paranoider Schizophrenie. Ohne ihre verordneten Medikamente werde sie demnach aggressiv. Sie habe die Mutter für eine Mörderin gehalten - ihres kleinen Bruders, der als Dreijähriger ertrunken sei und ihres Vater, der an einem Schlaganfall starb.

Es ist kein normales Verfahren, in dem es um eine gerechte Strafe für ein Verbrechen geht. Da die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig gilt, beantragt die Staatsanwältin in dem sogenannten Sicherungsverfahren ihre dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Dort ist sie bereits vorläufig untergebracht. Das Gutachten eines Psychiaters wird am Montag erwartet.

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