Entscheidung des OVG

Land prüft nach Urteil zu Windplänen alle Optionen

Land prüft nach Urteil zu Windplänen alle Optionen

Land prüft nach Urteil zu Windplänen alle Optionen

dpa
Schleswig/Kiel (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Ministerin für Inneres, spricht am Rednerpult. Foto: Marcus Brandt/dpa/Archiv

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Wie geht es weiter mit dem Ausbau der Windkraft im Norden Schleswig-Holsteins? Innenministerin Sütterlin-Waack will nach dem OVG-Urteil alle Optionen prüfen. Klar ist für Schwarz-Grün im Land eines aber bereits jetzt.

Nach dem Scheitern der Windkraft-Planung für den Norden Schleswig-Holsteins vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) will die Landesregierung an geordneten Plänen für Windräder festhalten. Künftig will Schwarz-Grün noch mehr Vorrangflächen dafür ausweisen. Die Planung befinde sich bereits in Vorbereitung, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Donnerstag.

Ende 2020 hatte die Landesregierung neue Regionalpläne beschlossen und 344 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 32.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht zwei Prozent der Landesfläche. Aktuelle Potenzialflächen will die Regierung nun erneut überprüfen. «Hierfür werden fast alle Kriterien auf den Prüfstand gestellt, ausgenommen davon ist der Abstand zur Wohnbebauung», sagte Sütterlin-Waack.

Die Windstrom-Branche warnte bereits vor einem Ausbau-Stopp als indirekte Folge des Urteils. «Die Landesregierung darf jetzt auf keinen Fall erneut ein Moratorium ausrufen, das würde den Ausbau zum Stoppen bringen», sagte der Geschäftsführer des Landesverbands Windenergie, Marcus Hrach. Notwendig sei schnell eine neue Flächenplanung. «Diese muss rechtssicher sein, tatsächlich bebaubare Flächen für moderne Windenergieanlagen ausweisen sowie das landeseigene Ziel der Klimaneutralität bis 2040 mitdenken.»

Bereits 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht damalige Regionalpläne gekippt. Um einen Wildwuchs zu verhindern, verhängte das Land ein Moratorium für Neubauten. Jahrelang wurden neue Windräder nur in Ausnahmefällen genehmigt. Nun erklärten Richter in Schleswig am Mittwoch die regionale Windplanung für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg für unwirksam. Zur Begründung hieß es, die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie leide an einem Abwägungsmangel.

Die Landschaftsschutzgebiete Wiedingharder- und Gotteskoog sowie Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch (Kreis Nordfriesland) sind im Regionalplan Tabugebiete für Windkraft. Deren Ausweisung beruhte jedoch auf Kreisverordnungen, die das OVG bereits im Mai 2020 mit Urteilen für unwirksam erklärt hatte. Laut Gericht betraf der Fehler den gesamten Planungsraum 1. Erfolg hatten die Normenkontrollklage einer Projektgesellschaft, die ein Windrad errichten wollte, und die Pläne einer Bürgerwind-Gesellschaft in einem zeitgleich verhandelten Verfahren.

Bis zur Rechtskraft der Entscheidung ändere sich nichts an den derzeitigen Windplänen im Norden, sagte Sütterlin-Waack. Die dort ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft blieben bestehen und bildeten die Grundlage für die Genehmigung beziehungsweise Ablehnung des Baus von Windrädern. Ob das Land Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, soll nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entschieden werden. «Die Landesregierung wird alle Handlungsmöglichkeiten prüfen und danach eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise treffen für den Fall, dass die Entscheidung rechtskräftig werden sollte», sagte die Ministerin.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der früher Umweltminister in Schleswig-Holstein war, bedauerte das Urteil. Für den Ausbau der Windkraft sei das zwar kein Abbruch, weil dort nun bis zum Vorliegen einer neuen Planung gebaut werden könne. Für den Frieden im Land sei das Urteil aber ein Rückschlag. Schleswig-Holsteins Windplanung habe die verschiedenen Interessen gut ausgewogen dargestellt. «Ich hoffe, dass das Land, um den Frieden im ländlichen Raum zu wahren, schnell eine Lösung finden wird.»

Mehr lesen