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SSW für verschärftes Gesetz zur Mandatsträger-Bestechung

SSW für verschärftes Gesetz zur Mandatsträger-Bestechung

SSW für verschärftes Gesetz zur Mandatsträger-Bestechung

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Als Konsequenz aus den Maskenaffären der Vergangenheit will der SSW per Bundesratsinitiative die Regelungen im Strafgesetzbuch zur Bestechung von Mandatsträgern verschärfen. «Dass der Paragraf 108e StGB zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig zum Verbrechen hochgestuft werden soll, ist richtig und wichtig, löst aber nicht das eigentliche Problem», sagte SSW-Landtagsfraktionschef Lars Harms am Dienstag.

Der SSW will darüber hinaus die Formulierung «im Auftrag oder auf Weisung» aus dem Paragrafen streichen. Die Landesregierung soll eine entsprechende Bundesratsinitiative starten. In den vergangenen Monaten waren diverse Fälle publik geworden, in denen Politiker durch die Vermittlung lukrativer Lieferungen von Corona-Schutzmasken hohe Geldbeträge erhalten hatten, was sie in der Regel das Mandat kostete.

Nach Ansicht des SSW sollte der Tatbestand künftig auch dann gelten, wenn Abgeordnete beispielsweise Abstimmungen fern bleiben, um im Interesse von Lobbygruppen andere Mehrheiten zu ermöglichen. «Damit wollen wir erreichen, dass auch Taten, die in der Vergangenheit liegen, und für die es erst nachträglich eine Gegenleistung gibt, strafbar sind», sagte Harms. «So wie es schon heute für Amtsträger gilt.»

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