Schleswig-Holstein & Hamburg

Präsenzunterricht und Testpflicht an Schulen im Norden

Präsenzunterricht und Testpflicht an Schulen im Norden

Präsenzunterricht und Testpflicht an Schulen im Norden

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien in Kiel. Foto: Christian Charisius/dpa/archivbild

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Wer nach den Osterferien in der Schule am Unterricht teilnehmen will, muss sich in Schleswig-Holstein ab Montag verpflichtend auf Corona testen. Einige Schülergruppen sind davon jedoch ausgenommen.

In den meisten Regionen Schleswig-Holsteins beginnt für die Schüler der Klassen 1 bis 6 am Montag wieder Präsenzunterricht. In den übrigen Stufen werde in elf Kreisen und kreisfreien Städten Wechselunterricht erteilt, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Mittwoch in Kiel. Für die Abschlussklassen gibt es weiter überall Präsenzangebote.

In den Kreisen Segeberg, Herzogtum Lauenburg und in Neumünster lernen vorerst alle Jahrgänge in Distanz; für die Schulklassen 1 bis 6 ist Notbetreuung geplant. Das Infektionsgeschehen in Neumünster soll am Donnerstag neu bewertet werden. Im Kreis Pinneberg gibt es - mit Ausnahme der Insel Helgoland - in den Stufen 1 bis 6 Wechselunterricht, in den übrigen findet Distanzlernen statt. «Alle Prüflinge an unseren Schulen - an den allgemeinbildenden wie an den berufsbildenden - werden weiter in den nächsten Wochen wie geplant in aller Ruhe ihre Abschlussprüfungen absolvieren», sagte Prien.

Landesweit brauchen Schüler und Lehrer für die Teilnahme am Unterricht von Montag an zweimal wöchentlich einen Corona-Test. Das Land stelle zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung, die in der Regel in der Schule gemacht werden sollen, erläuterte Prien. Es ist aber möglich, ärztliche Testbescheinigungen oder eine Bescheinigung aus einem Bürgertestzentrum oder einer Apotheke vorzulegen. «Das ist Voraussetzung, um das Schulgebäude betreten zu dürfen.»

Auch Selbsttests zu Hause sind künftig möglich. Dafür sind qualifizierte Selbstauskünfte nötig. «Mit dieser Möglichkeit möchten wir den Eltern entgegenkommen, die zwar grundsätzlich die Testpflicht positiv bewerten, aber Bedenken gegenüber einer Testung in der Schule haben», sagte Prien. Falsche Auskünfte sollen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ausgenommen von der Testpflicht sind neben Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Prüfungskandidaten. Dazu bemerkte die Ministerin: «Wir wollen die Schüler, die seit Jahren auf die Abschlussprüfungen hinarbeiten, nicht durch ein unsicheres Schnelltestergebnis verunsichern.»

Der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat sagte zum Schulstart nach den Osterferien, die Herausforderungen für die Schulen würden nicht kleiner. «Die Ministerin ist - wieder mal - auf das Verfahren anderer Länder umgeschwenkt und ermöglicht jetzt doch, den Test zuhause durchzuführen, wenn die Eltern darüber eine schriftliche Erklärung unter Wahrheitspflicht abgeben.»

Vor den Osterferien hatte es in den Schulen im Norden bereits Corona-Selbsttests für die Schüler gegeben. An den Schulen wurden früheren Ministeriumsangaben zufolge mehr als 127 000 Tests genutzt. In 78 Fällen habe es ein positives Ergebnis gegeben - das seien 0,06 Prozent der Tests gewesen.

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