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Ostseetunnel: Gericht erlaubt Start der ersten Bauarbeiten

Ostseetunnel: Gericht erlaubt Start der ersten Bauarbeiten

Ostseetunnel: Gericht erlaubt Start der ersten Bauarbeiten

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Ein Schild weist auf eine Baustelle hin. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Der Bau des Ostseetunnels nach Dänemark kann beginnen. Ein Gericht hat die dafür benötigten Grundstücke freigegeben. Auf dänischer Seite dagegen rollen schon seit Juni die Bagger.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde am Freitag entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen hatten werden dürfen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit (Az. 4 MB 32/21). Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Reederei Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 MB 32/21).

Die Unternehmen hatten gegen die sogenannte Besitzeinweisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt und von diesem am 2. Juni Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte dies nach Angaben des OVG damit begründet, dass ein sofortiger Beginn der Bauarbeiten nicht geboten sei, weil ihm noch erhebliche Hindernisse entgegenstünden. Gegen diese Entscheidung haben das Ministerium und der dänische Vorhabenträger Femern Bælt A/S Beschwerde beim OVG eingelegt.

Dieses hat die Besitzeinweisungen nun für rechtmäßig befunden. Eine Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht. Die nach dem Planfeststellungsbeschluss noch ausstehende Vorlage, Prüfung und Billigung eines Rettungs- und Notfallkonzeptes für den Tunnel sei keine Bedingung, deren Erfüllung von der Enteignungsbehörde zu kontrollieren sei, teilte das Gericht mit.

Das OVG folgte dem Verwaltungsgericht zudem auch nicht in der Annahme, dass die noch ausstehende Planergänzung in Bezug auf die küstennahen geschützten Riffe ein erhebliches Hindernis für den beabsichtigten Baubeginn darstelle.

Unterdessen laufen auf Fehmarn bereits seit dem Frühjahr vorbereitende Arbeiten für den Tunnel zwischen Deutschland und Dänemark. So wurden nach Angaben des dänischen Bauherren Femern A/S bereits Versorgungsleitungen für die zukünftige Baustelle verlegt, Baustraßen errichtet und ein Umspannwerk für die Stromversorgung des Tunnels gebaut.

Auf dänischer Seite, wo das Parlament bereits im Jahr 2015 die Baugenehmigung erteilt hat, haben im Juli 2021 vor der Küste Lollands die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begonnen. Der rund 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich 2029 in Betrieb gehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 3. November 2020 alle Klagen gegen das Projekt abgewiesen und damit grünes Licht für das Infrastrukturprojekt gegeben. Dagegen haben die Gegner des milliardenschweren Ostseetunnels im Juli Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Femern A/S reagierte erfreut auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. «Durch die Entscheidung des OVG in Schleswig haben wir wieder Zugang auf das gesamte Baustellenareal bei Puttgarden», sagte eine Sprecherin am Dienstag. «Die Grundstücke, über die das OVG nun entschieden hat, sind wichtige, wenn auch nur kleine Areale auf der Tunnelbaustelle», sagte sie.

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