Schornsteinfeger-Innung

«Negative Grundstimmung» bei Hauseigentümern

«Negative Grundstimmung» bei Hauseigentümern

«Negative Grundstimmung» bei Hauseigentümern

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Schornsteinfeger steht mit seinen Händen am Koppel auf einem Dach. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

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Schornsteinfeger kehren längst nicht nur Kamine, sondern überprüfen auch den vorschriftsgemäßen Betrieb der Heizanlagen. Die geplanten neuen Umweltauflagen sorgen auch bei Hamburger Hauseigentümern für schlechte Stimmung. Werden...

Nur ganz wenige der 110.000 Hamburger Heizungsanlagen sind nach Angaben der Schornsteinfeger-Innung so veraltet, dass sie nach aktueller Rechtslage ausgetauscht werden müssen. Betroffen von der Austauschpflicht nach dem Ende 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz seien nur 1,4 Prozent der Ölheizungen und 0,35 Prozent der Gasheizungen, erklärte der stellvertretende Obermeister der Innung, Michael Neuhäußer. Nach Zahlen, die die rund 100 Hamburger Schornsteinfeger im Jahr 2021 erhoben, sind von den 86.000 mit Gas betriebenen Anlagen rund 14.000 oder 16 Prozent zwischen 30 und 38 Jahren alt. Es handele sich jedoch um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, die nicht der Austauschpflicht unterlägen, sagte Neuhäußer.

Lediglich 2,2 Prozent der Gasheizungen oder knapp 2000 Anlagen haben demnach einen veralteten Standard- oder Konstanttemperaturkessel. Doch auch von diesen müssten die meisten nicht ausgetauscht werden, weil die Eigentümer ihr Haus seit mindestens Anfang 2002 selbst bewohnen und damit von der Pflicht ausgenommen sind. Auf einen Austausch dringen mussten die Hamburger Schornsteinfeger im Jahr 2021 bei nur rund 300 Anlagen, meist in größeren Mehrfamilienhäusern.

Eine ähnliche Rechnung machte Neuhäußer für die 23.000 Ölheizungen auf. 30 Prozent seien zwar älter als 30 Jahre, doch die Mehrzahl sei bereits mit Niedertemperaturkesseln ausgestattet. Von den übrigen 2200 Anlagen mit Konstanttemperaturkessel - 9,6 Prozent - seien die meisten in eigentümerbewohnten Einfamilienhäusern installiert. Darum seien nach geltender Rechtslage nur 330 Ölheizungen oder 1,4 Prozent aller Anlagen dieses Alters von der Austauschpflicht betroffen.

Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz zu ändern. Von Anfang 2024 an soll möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Das Vorhaben verunsichere auch die Hamburger Hauseigentümer, sagte Neuhäußer. Der Einbau einer Wärmepumpe könne 35.000 bis 50.000 Euro kosten. Hinzu komme eventuell eine energetische Sanierung des Hauses, ohne die eine Wärmepumpe nicht wirtschaftlich betrieben werden könne.

«Da ist eine gewisse negative Grundstimmung vorhanden, gerade im Einfamilienhausbereich», sagte der stellvertretende Obermeister der Innung. Die Schornsteinfeger bekämen diese Stimmung vor allem in Stadtvierteln zu spüren, in denen weniger wohlhabende Hauseigentümer wohnten.

Der Hamburger Senat erklärte auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion die Pflichten der Schornsteinfeger. Diese müssten die Eigentümer auf Betriebsverbote hinweisen und Fristen zum Austausch der Anlagen setzen. Bei Nichtbeachtung müssten sie die Bezirksämter unterrichten. Diese könnten Bußgelder bis zu 50 000 Euro erlassen oder direkt einen Handwerker beauftragen, auf Kosten des Hauseigentümers.

Mit der Novellierung des Hamburger Klimaschutzgesetzes will der Senat den Schornsteinfegern weitere Kontrollpflichten zuweisen. Der CDU-Abgeordnete Stephan Gamm kritisierte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne): «Senator Kerstan will Schornsteinfeger zu Heizungssheriffs machen.»

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