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Nebenbuhler im Streit erstochen: Prozessbeginn in Flensburg

Nebenbuhler im Streit erstochen: Prozessbeginn in Flensburg

Nebenbuhler im Streit erstochen: Prozessbeginn in Flensburg

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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Ein Mann soll in Handewitt den neuen Partner seiner Lebensgefährtin auf offener Straße erstochen haben. Es ist ein Freund von ihm. Jetzt muss er sich wegen Totschlags verantworten.

Er soll einen Freund im Streit auf offener Straße erstochen haben, weil dieser eine Beziehung mit seiner Lebensgefährtin hatte: Nach der Tat im vergangenen Jahr in Handewitt bei Flensburg muss sich ein 36-Jähriger seit Dienstag wegen Totschlags vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Deutschen vor, nach einem kurzen Gerangel am 2. September 2020 mehrfach mit dem Küchenmesser auf seinen 44 Jahre alten Freund eingestochen zu haben. Der 44-Jährige starb noch am Tatort. Der 36-Jährige gestand zu Prozessbeginn die tödlichen Stiche; sagte aber, er könne sich an diese konkret nicht erinnern.

Eine Woche vor der Tat habe seine langjährige Freundin ihm gesagt, dass sie sich trennen wolle, dies habe er aber nicht ernst genommen, sagte der Angeklagte. Er habe es auf die Hormone geschoben. Seine Freundin war im siebten Monat schwanger. Man habe auch nach dem Gespräch weiter zusammengewohnt, in einem Bett geschlafen. Am Tattag habe er dann von der Frau erfahren, dass diese mit dem 44-Jährigen seit mehreren Monaten eine Beziehung habe. Er sei wütend und ängstlich gewesen. «Es brach irgendwie alles zusammen auf einmal», sagte der 36-Jährige.

Er habe dem 44-Jährigen dann Nachrichten geschrieben. Es kam zu einem Treffen der beiden Männer vor dem Haus, in dem der Angeklagte und seine Partnerin lebten. «Wir haben uns angebrüllt», sagte der Angeklagte. Danach hätten sie gerangelt, er sei zu Boden gegangen, sein Kontrahent auch. Dieser kam der Aussage zufolge schneller wieder auf die Knie und holte zum Schlag aus. «In diesem Moment, ich weiß es selber nicht mehr, muss ich zu diesem Messer gegriffen haben.» Bis zu der Ausholbewegung des 44-Jährigen könne er sich erinnern, danach nicht mehr, sagte er auf Nachfrage. Aber es müsse ja so gewesen sein. Seine Erinnerung setzte demnach erst wieder ein, als er bereits in einem Polizeifahrzeug gesessen hatte.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sei beiden Männern klar gewesen, dass es bei dem Treffen zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen könnte. Nachdem der 44-Jährige seinen Wagen abgestellt hatte, seien die Männer aufeinander zu gegangen. Es sei zu einem kurzen Gerangel gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte mit einem Küchenmesser mehrfach zustach. Er habe den 44-Jährigen verletzen wollen «und nahm den Tod mindestens billigend in Kauf», sagte der Staatsanwalt. Zwölf Stich-, Schnitt- und kombinierte Stich- und Schnittverletzungen wurden an Kopf und Körper des 44-Jährigen gezählt. Eine 17 Zentimeter tiefe Stichverletzung traf unter anderem das Herz. Dies habe unmittelbar zum Tod des Mannes geführt.

Für den Prozess sind zunächst sechs weitere Verhandlungstage bis Ende April vorgesehen.

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