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Mord an Nathalie M. - Anwalt legt Revision gegen Urteil ein

Mord an Nathalie M. - Anwalt legt Revision gegen Urteil ein

Mord an Nathalie M. - Anwalt legt Revision gegen Urteil ein

dpa
Flensburg
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Das Gebäude des Landgerichts Flensburg. Foto: Frank Molter/dpa

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Die Verteidigung des wegen Mordes an der 23 Jahre alten Nathalie M. verurteilten Mannes hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Der heute 47 Jahre alter Mann ist am 12. Februar nach einem umfangreichen Indizienprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche die junge Frau aus Nordfriesland umgebracht hat.

Der Mann und die 23-Jährige hatten sich demnach über eine Dating-Plattform im Internet kennengelernt, auf der sie sich prostituierte. Am 17. August 2019 verabredeten sie sich. Die Frau war im August 2019 zunächst vermisst worden. Zwei Wochen später wurde ihre Leiche am Rande eines Feldweges in der Nähe der dänischen Grenze und des Wohnortes des Angeklagten gefunden.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie sah nach der Beweisaufnahme keine gesicherten Feststellungen, die zu einer Verurteilung reichen würden. Der Angeklagte äußerte sich bis zum Schluss nicht zu den Vorwürfen.

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