Schleswig-Holstein

Minderheiten: Callsen stärkt Vereinswesen

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Minderheiten: Callsen stärkt Vereinswesen

Kiel
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Johannes Callsen, MInderheitenbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, hat sich für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Minderheitenvereinen eingesetzt. Foto: Cornelius von Tiedemann

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Vereine und Organisationen in Deutschland, die nationale Minderheiten und Volksgruppen sowie Regionalsprachen fördern, können nun steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt werden.

Für die Förderung von nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der Regionalsprachen gibt es jetzt in der Bundesrepublik eine zusätzliche Anerkennung: Vereine und Organisationen, die nationale Minderheiten und Volksgruppen sowie Regionalsprachen fördern, können steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt werden. Dies teilte die schleswig-holsteinische Landesregierung mit.

In dem Gesetz des Bundes fehlte aus meiner Sicht die Würdigung der Minderheitenförderung.",

Johannes Callsen (CDU), Minderheitenbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein

„In dem Gesetz des Bundes fehlte aus meiner Sicht die Würdigung der Minderheitenförderung", so Johannes Callsen (CDU), Minderheitenbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein gegenüber dem „Nordschleswiger". Er hatte sich für diese Aufwertung beim Bund eingesetzt. Der Mangel sei auf einem Treffen des Minderheiten-Kompetenz-Netzwerk Schleswig-Holstein/Süddänemark zutage getreten, so Callsen. Seinen Worten nach ist das Bundesgesetz nicht direkt geändert worden, die Auslegung des Gesetzes sei nun präzisiert. Bisher war die Förderung von Minderheiten und Regionalsprachen laut Staatskanzlei nicht ausdrücklich im Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung aufgeführt. Mit dem neuen Anwendungserlass wird das jetzt klargestellt.

Regelung für neue Vereine

Callsen führte aus: „Dieser Schritt ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und ein starkes Signal für die große Bedeutung der Minderheiten. Vereine, die sich für die Förderung von nationalen Minderheiten oder Regional- und Minderheitensprachen wie Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch oder Romanes einsetzen, können nun leichter als gemeinnützig anerkannt werden. Auch Spenden für solche Zwecke können zukünftig steuerlich abgesetzt werden." Gerade für Vereine, die sich nun neu gründen und das Ziel verfolgen, nationale Minderheiten zu fördern, komme die Änderung zugute.

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