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Landgericht stellt Verfahren gegen angeklagten Apotheker ein

Landgericht stellt Verfahren gegen angeklagten Apotheker ein

Landgericht stellt Verfahren gegen angeklagten Apotheker ein

dpa
Flensburg (dpa/lno) -
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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Im Prozess um Handel mit Betäubungsmitteln gegen einen Arzt und einen Apotheker hat das Flensburger Landgericht das Verfahren gegen den Pharmazeuten eingestellt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, gab es eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft, dem Apotheker und dessen Verteidigern. Bedingung sei gewesen, dass der Apotheker seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Husum aus dem Jahr 2015 zurücknimmt, mit dem er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war.

Nach der erklärten Rücknahme der Berufung ordnete das Landgericht auch an, vom Apotheker gut 40 000 Euro als sogenannten Wertersatz einzuziehen. Die Beweisaufnahme in dem Verfahren gegen den angeklagten Arzt läuft weiter.

Die Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Mediziner und den Apotheker aus Husum hatte Ende Juli vorigen Jahres begonnen. Der Kassenärztlichen Vereinigung soll ein Schaden in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro entstanden sein. Die Praxis des Arztes befand sich im selben Gebäude direkt über der Apotheke des Mitangeklagten. In dem Verfahren wurden über 2500 Fälle zwischen April 2007 und Juni 2011 angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt unter anderem vor, seinen Patienten die Ersatzdroge Methadon und andere Betäubungsmittel verkauft oder verschrieben zu haben, ohne dass eine entsprechende medizinische Indikation vorgelegen habe. Zudem soll er Behandlungen abgerechnet haben, die gar nicht oder nicht in der abgerechneten Form stattfanden. Den Apotheker hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt, weil dieser in knapp 1500 Fällen von dem Arzt verschriebene Substitutionsmedikamente wie Methadon abgegeben habe, obwohl er gewusst habe, dass dafür keine medizinische Notwendigkeit bestanden habe.

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